08 April 2026, 08:34

1N Telecom: Verbraucher kämpfen gegen unerwartete Rechnungen bis 500 Euro

Verbraucheraktivisten: 1N Telecom ignoriert Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs

1N Telecom: Verbraucher kämpfen gegen unerwartete Rechnungen bis 500 Euro

Verbraucher in ganz Deutschland sehen sich unerwarteten Zahlungsforderungen gegenüber, nachdem der Telekommunikationsanbieter 1N Telecom angeblich ihre Verträge ohne klare Zustimmung umgestellt hat. Viele berichten, Rechnungen über bis zu 500 Euro erhalten zu haben – obwohl sie den neuen Service nie vereinbart hätten. Die Verbraucherzentrale Sachsen bezeichnet die Vorgehensweise des Unternehmens mittlerweile als dreist und rät betroffenen Kunden, den Forderungen standzuhalten.

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Die Probleme begannen, als Verbraucher feststellten, dass ihre ursprünglichen Telekommunikationsverträge gekündigt und durch Verträge mit 1N Telecom ersetzt worden waren. Einige wurden durch irreführende Schreiben getäuscht und glaubten fälschlicherweise, sie würden lediglich den Anbieter von der Deutschen Telekom wechseln. Zudem überhäuften das Unternehmen Kunden mit unerwünschter Werbung und gefälschten Gewinnspielbenachrichtigungen, was die Verwirrung noch verstärkte.

Ende 2024 urteilte das Landgericht Leipzig zugunsten eines Beklagten, der wegen ausstehender Zahlungen verklagt worden war. Das Gericht bestätigte, dass im streitigen Tarifwechsel kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Dieses Urteil folgte früheren Entscheidungen, darunter einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der feststellte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 1N Telecom ungültig seien, wenn sie nur über einen Internetlink in Papierform bereitgestellt würden.

Die Lage spitzte sich weiter zu, als 1N Telecom seine umstrittenen Forderungen an die TPI Investment verkaufte. Dieses Unternehmen geht nun gegen ehemalige Kunden vor, bietet Vergliche an und verlangt Zahlungen von 200 Euro – bei Ablehnung drohen noch höhere Forderungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen verurteilte diese Praktiken scharf und rät allen Betroffenen, die Forderungen kategorisch zurückzuweisen.

Das Urteil des Landgerichts Leipzig schafft einen Präzedenzfall für weitere Fälle im Zusammenhang mit den umstrittenen Verträgen von 1N Telecom. Da TPI Investment weiterhin Zahlungen einfordert, werden Verbraucher gewarnt, alle Forderungen vor einer Reaktion genau zu prüfen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bleibt dabei unnachgiebig: Diese Forderungen sollten auf keinen Fall beglichen werden.

Quelle