70.000 Euro unangemeldet: Zwei Niederländer scheitern am Düsseldorfer Zoll
Klaus-Michael Jopich70.000 Euro unangemeldet: Zwei Niederländer scheitern am Düsseldorfer Zoll
Zwei arbeitslose Niederländer wurden am 21. April 2025 von der Bundespolizei angehalten, als sie versucht haben, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu bringen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle reisten sie mit drei weiteren Erwachsenen und einem Kind.
Einer der Männer, 36 Jahre alt, trug 50.000 Euro in einer Umhängetasche bei sich. Der andere, 35 Jahre alt, hatte 20.000 Euro in einer ähnlichen Tasche. Insgesamt belief sich der nicht deklarierte Bargeldbetrag auf 70.000 Euro, der von den Zollbehörden vollständig beschlagnahmt wurde.
Nach deutschen Vorschriften müssen Reisende Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei der Ein- oder Ausreise anmelden. Diese Regelung dient der Verhinderung illegaler Geldbewegungen und der Bekämpfung von Straftaten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dennoch bleibt das Mitführen von Bargeld über Grenzen hinweg ohne vorherige Genehmigung legal, da der Kapitalverkehr nicht eingeschränkt ist.
Die Zollbeamten leiteten gegen die beiden Männer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unterlassener Deklaration des Geldes ein. Der gesamte Betrag von 70.000 Euro wurde eingezogen. Für weitere Auskünfte steht das Hauptzollamt Düsseldorf zur Verfügung. Der Fall unterstreicht die gesetzliche Verpflichtung, größere Bargeldsummen gemäß den geltenden Zollbestimmungen zu deklarieren.
