Ab Januar: Neue Regelung für die Abgabeverwaltung
Ab Januar: Neue Regelung für die Arzneimittelabgabe
Teaser: Die Entscheidung, welches Packungsformat im Rahmen des Entlassmanagements abgegeben werden soll, stellt Apotheken oft vor Herausforderungen. Zwar ist in der Regel die Abgabe einer N1-Größe vorgeschrieben, doch der Standardumfang ist nicht immer klar definiert, und in den Filialen sind oft nur größere Packungen verfügbar. Wie in solchen Fällen zu verfahren ist, war bisher nicht einheitlich geregelt. Ab dem 1. Januar tritt jedoch in Nordrhein-Westfalen eine neue Regelung in Kraft.
18. Dezember 2025, 00:56 Uhr
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Regelung für Apotheken. Diese ermöglicht es ihnen, größere Arzneimittelpackungen an Versicherte der Primärkrankenkassen ohne gesonderte Genehmigung abzugeben. Die Änderung ergibt sich aus einer Anpassung des Arzneimittelversorgungsvertrags für diese Kassen.
Die Regelung erlaubt Apotheken, die kleinste verfügbare Packungsgröße auszugeben – selbst wenn diese über der üblichen Standardmenge liegt. Sie müssen Rezepturen aus diesem Grund nicht mehr ablehnen, da dies künftig als geringfügiger Fehler nach §6 des Rahmenvertrags gewertet wird.
Die Abgabe muss dokumentiert werden, und zwar durch einen Vermerk auf dem Rezept oder im Abgabedatensatz. Im Gegensatz zu früheren Bestimmungen ist für Primärkrankenkassen keine besondere PZN (06460731) mehr erforderlich. Die Anpassung soll das Entlassmanagement vereinfachen und sicherstellen, dass Patienten ihre benötigten Medikamente ohne unnötige Verzögerungen erhalten. Welche Primärkrankenkassen die Regelung konkret übernehmen, wurde bisher nicht öffentlich bekannt gegeben.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Nordrhein-Westfalen für Apotheken diese aktualisierten Abläufe bei der Abgabe größerer Medikamentenpackungen. Die Neuerung entfällt die Notwendigkeit besonderer Dokumentationen oder Begründungen und beschleunigt so die Rezeptbearbeitung. Versicherte der Primärkrankenkassen profitieren von einem reibungsloseren Zugang zu ihren Therapien.