04 March 2026, 17:33

Amprion dringt auf 3.000 Grundstücke für neue Stromtrasse vor

Ein Plakat mit B├╝umen und Himmel im Hintergrund und dem Text: "Investitionen in Gemeinden: Gr├Â├čte Investition in l├╝ndliche Elektrizit├Ąt seit dem New Deal."

Amprion dringt auf 3.000 Grundstücke für neue Stromtrasse vor

Die Amprion GmbH hat Anträge auf Zugangsanordnungen gestellt, um Grundstücke in sieben Gemeinden betreten zu dürfen. Die Maßnahme ist Teil der Vorarbeiten für die 380-kV-Freileitung zwischen Westerkappeln und Gersteinwerk. Von den Anordnungen, die Begehungen und Habitatdokumentationen auch ohne Zustimmung der Eigentümer ermöglichen, sind rund 3.000 Grundstücke betroffen.

Der bevorzugte Trassenkorridor für die Stromleitung wurde 2025 nach einer raumordnerischen Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Amprions Antrag folgt den gesetzlichen Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes, das vorbereitende Schritte vor Baubeginn vorschreibt.

Die Bezirksregierung Münster wird die Zugangsanordnungen am 6. Februar 2026 veröffentlichen. Sie treten am 2. März 2026 in Kraft und werden durch eine Allgemeinverfügung durchgesetzt, die Grundstückseigentümer und -nutzer zur Kooperation verpflichtet. Kurz darauf beginnen Kartierungen und Vermessungsarbeiten.

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Eine Online-Informationsveranstaltung für Bürgerinnen, Bürger und Medien findet am 9. Februar 2026 von 16:00 bis 17:00 Uhr statt. Interessierte müssen sich bis zum 6. Februar 2026, 12:00 Uhr, mit Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse anmelden. Ziel der Veranstaltung ist es, Fragen zu den Zugangsanordnungen zu klären.

Die endgültige Trassenführung und die Genehmigung des Projekts stehen erst nach dem Planfeststellungsverfahren 2027 fest. Zwar wurden bereits 2025 101 Grundstücke in Ladbergen und Lengerich ausgewiesen, doch die Gesamtzahl der betroffenen Flächen bleibt vorerst unklar.

Ab dem 2. März 2026 ermöglicht es die Anordnung Amprion, notwendige Vorarbeiten durchzuführen. Die Eigentümer in den sieben Gemeinden erhalten vor Beginn der Begehungen keine weitere Benachrichtigung. Die Online-Veranstaltung der Bezirksregierung bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich vor Inkrafttreten der Anordnungen zu informieren.