Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK Nordwest
Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, sieht sich mit einer Rückforderung von fast 90.000 Euro konfrontiert. Die Forderung stammt von der AOK Nordwest, der regionalen Krankenkasse, die ihm vorwirft, eine „unwirtschaftliche Überversorgung“ mit Medikamenten nicht verhindert zu haben. Der Streit hat mittlerweile zu einer Klage und einer Anhörung im Landtag geführt.
Der Fall nahm seinen Lauf, als Fehske einem Patienten zwei hochpreisige Rezepte für das Medikament Idhifa ausstellte. Die AOK Nordwest wertete dies später als Überversorgung und strich die Erstattung vollständig. Die Kasse begründet dies mit einem Verstoß gegen die Apothekenbetriebsordnung.
Vor dem Landtag Nordrhein-Westfalen verteidigten sowohl die Krankenkasse als auch ihre Aufsichtsbehörde die Rückforderung. Sie argumentierten, die vollständige Streichung der Erstattung sei nach den geltenden Regeln gerechtfertigt. Fehske hingegen hat die Entscheidung angefochten und Klage gegen die Forderung in Höhe von 87.000 Euro eingereicht.
Das Gerichtsverfahren könnte sich über Jahre hinziehen – eine Verhandlung wird frühestens 2028 erwartet. Unterdessen belastet der Fall Fehske persönlich: Er gibt zu, dass seine Motivation stark gelitten hat. In einem weiteren Zusammenhang verlässt eine Pharmazeutisch-technische Assistentin (PTA) und Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) ihre Stelle, um in die Rückforderungsabteilung einer Krankenkasse zu wechseln.
Fehskes Fall zeigt die finanziellen und beruflichen Risiken, denen Apotheker durch die deutschen Erstattungsregelungen ausgesetzt sind. Das Urteil in seinem Prozess könnte Präzedenzfall für ähnliche Konflikte zwischen Apotheken und Krankenkassen werden. Bis dahin bleibt die 87.000-Euro-Rückforderung bestehen – und der Rechtsstreit geht weiter.






