Apothekerkammer stoppt Telemedizin-Kabine in Winterberger Apotheke kurz vor Eröffnung
Martina SieringApothekerkammer stoppt Telemedizin-Kabine in Winterberger Apotheke kurz vor Eröffnung
Die Apothekerkammer der Region hat die Aufstellung einer Telemedizin-Kabine des Anbieters Medivise in der Franziskus-Apotheke in Winterberg untersagt. Die Entscheidung fiel nur einen Tag vor der geplanten Neueröffnung der Apotheke. Besitzer Jürgen Schäfer hatte die Kabine bereits erworben und in seine Pläne integriert; die Installation war für den 18. Dezember vorgesehen.
Schäfer wollte die Kabine nutzen, um den Tagesbetrieb zu optimieren – etwa bei der Verwaltung von Wiederholrezepten oder der Beratung von Kunden zu ambulanten Telemedizin-Dienstleistungen. Zudem plante er, die Apotheke zu Beginn des kommenden Jahres an seine angestellte Apothekerin Jasmin Ennulath zu übergeben. Sowohl Schäfer als auch Ennulath sind überzeugt vom großen Potenzial der Telemedizin, insbesondere in ländlichen Gebieten wie Winterberg, wo der Zugang zu Fachärzten begrenzt ist.
Die Apothekerkammer begründete das Verbot damit, dass eine Arztkabine innerhalb einer Apotheke gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und zu unzulässigen Patientenzuweisungen führen könnte. Stattdessen schlug sie vor, die Kabine in einem externen Bereich aufzustellen – eine Lösung, die Schäfer als undurchführbar zurückwies. Laut Medivise erfüllt die Telemedizin-Kabine sämtliche pharmazeutischen, datenschutzrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen. Zudem erlaubt das deutsche Recht in § 129 Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs ausdrücklich telemedizinische Beratungen in Apotheken.
Das Verbot durchkreuzt vorerst die Pläne der Apotheke für Telemedizin-Dienstleistungen. Schäfer und Ennulath bleiben jedoch von dem Nutzen der Kabine für ihre Kunden überzeugt. Der Streitfall zeigt die Spannungen zwischen regulatorischen Auflagen und der wachsenden Bedeutung der Telemedizin in der lokalen Gesundheitsversorgung auf.






