Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für IS-Terroristen Issa H.
Hans-Gerd JunkBundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für IS-Terroristen Issa H.
Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Issa H.
In der Nacht des Angriffs ging Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser auf Festbesucher los. Sein Ziel war es, so viele Menschen wie möglich zu töten – für ihn Symbole der westlichen Gesellschaft. Nach drei Ermordeten und acht Verletzten floh er, wurde jedoch am folgenden Tag nach einer großangelegten Fahndung festgenommen.
Der Prozess begann im Mai 2025 vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft wies nach, dass H. sich der Ideologie des „Islamischen Staates“ (IS) angeschlossen und liberaldemokratische Werte abgelehnt hatte. Im September 2025 verurteilte ihn das Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung – die höchste Strafe, die das deutsche Recht vorsieht. Die Verurteilungen umfassten dreifachen Mord, neun versuchte Morde sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Der Fall entfachte bundesweit erneut Debatten über Flüchtlings- und Asylpolitik. Die Brutalität des Angriffs und seine ideologischen Motive erschütterten das Land. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht fest: H. wird auf unbestimmte Zeit in Haft bleiben. Das Urteil sieht lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung vor – eine Freilassung ist damit ausgeschlossen. Zwar ist das juristische Verfahren damit abgeschlossen, doch bleiben Fragen zu Sicherheit und Extremismus in Deutschland ungelöst.






