Bundespolizei entdeckt verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Fluggasts
Hans-Gerd JunkBundespolizei entdeckt verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Fluggasts
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle des aufgegebenen Gepäcks einen verbotenen Elektroschocker im Besitz eines Passagiers. Der 42-jährige marokkanische Staatsbürger wollte gerade einen Flug nach Agadir antreten.
Das Gerät verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Nach dem deutschen Waffengesetz gelten solche Elektroschocker als verbotene Waffen. Der Reisende gab an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeitet.
Die Polizei beschlagnahmte den Elektroschocker umgehend. Gegen den Mann wurden strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet. Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen durfte er seine Reise mit dem Flug FR 2359 wie geplant fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde eingezogen, und der Passagier muss nun mit rechtlichen Konsequenzen wegen des Besitzes einer nicht zugelassenen Waffe rechnen. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung deutscher Vorschriften für verbotene Gegenstände im Luftverkehr.






