Café Lomo in Münster darf To-go-Verkauf nach Vergleich mit der Stadt fortsetzen
Martina SieringCafé Lomo in Münster darf To-go-Verkauf nach Vergleich mit der Stadt fortsetzen
Café Lomo in Münster einigt sich mit der Stadt im Streit um To-go-Verkäufe während des Weihnachtsmarkts
Das Café Lomo in Münster hat sich mit der Stadt in einem Rechtsstreit über den Verkauf von Mitnahmegetränken während des Weihnachtsmarkts verglichen. Die Vereinbarung erlaubt dem Café, den Straßenverkauf unter strengen Auflagen fortzusetzen. Der Konflikt war im vergangenen Jahr wegen der Marktstandregeln eskaliert.
2023 hatte das Amtsgericht Münster entschieden, dass das Café Lomo während des Weihnachtsmarkts keine To-go-Getränke vor dem Laden verkaufen dürfe. Das Urteil sollte das Monopol des Marktes auf den Verkauf von Speisen und Getränken schützen. Ähnliche Beschränkungen wurden später auch in Dortmund, Osnabrück und Köln durchgesetzt, wo Gerichte Verbote für benachbarte Gastronomiebetriebe bestätigten, um die Einnahmen und Traditionen der Märkte zu wahren.
Die neue Einigung ermöglicht dem Café den Verkauf am Tresen – allerdings nur bis zur offiziellen Schließzeit der Weihnachtsmärkte. Um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, wird das Café Lomo einen Sicherheitsdienst beauftragen. Dessen Aufgabe ist es, einen freien Durchgang vor dem Lokal zu sichern und Behinderungen in der Fußgängerzone zu vermeiden.
Die Stadt zeigt sich erleichtert über die kooperative Haltung des Cafés. Die Vereinbarung werde als praktische Lösung bewertet, um in der hektischen Vorweihnachtszeit für mehr Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
Der Vergleich ermöglicht es dem Café Lomo, legal zu arbeiten, ohne die wirtschaftlichen Interessen des Marktes zu beeinträchtigen. Die Sicherheitsvorkehrungen sollen die Gehwege freihalten, und der Verkauf endet täglich mit der Schließung des Weihnachtsmarkts. Die Stadt betrachtet dies als ausgewogenen Ansatz, um den Straßenhandel in der Festtagszeit zu regeln.