01 January 2026, 20:27

Chefarzt klagt gegen Abtreibungsverbot in katholischem Krankenhaus – Prozess zieht sich hin

Eine Frau mit einem Baby in den Armen, mit einem hellen Licht im Hintergrund.

Chefärztin vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Chefarzt klagt gegen Abtreibungsverbot in katholischem Krankenhaus – Prozess zieht sich hin

Ein langjähriger Rechtsstreit um Abtreibungsrechte in einem katholisch geführten Krankenhaus wird sich auch im kommenden Jahr fortsetzen. Der leitende Gynäkologe Joachim Volz klagt gegen das strikte Abtreibungsverbot der Klinik – selbst in medizinisch notwendigen Fällen. Sein Fall hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt, mit fast 300.000 Unterstützern für seine Kampagne gegen die restriktive Regelung.

Der Konflikt begann, nachdem die Lippstädter Klinik unter katholische Trägerschaft überging und ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot einführte. Volz, der Chefarzt der Einrichtung, darf seitdem – sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis – nur noch in seltenen, gesetzlich klar definierten Ausnahmefällen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Er argumentiert, dass die Richtlinie medizinische Fachkompetenz, Patientenrechte und deutsches Recht ignoriert.

Volz zog zunächst vor das Arbeitsgericht, unterlag jedoch in erster Instanz. Mittlerweile hat er Berufung eingelegt; die nächste Verhandlung ist für den 15. Januar 2026 vor dem Oberlandesgericht Hamm angesetzt. Eine frühere mündliche Verhandlung fand am 5. Februar statt und zog rund 2.000 Demonstranten nach Lippstadt, die sich solidarisch zeigten. Der Klinikträger beharrt auf seinem Recht, das Verbot im Rahmen seiner Leitungsbefugnis durchzusetzen. Volzs Petition unter dem Titel „Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist keine Sünde!“ hat bisher 292.240 Unterschriften gesammelt und unterstreicht die öffentliche Besorgnis über die Thematik.

Die Gerichtsentscheidung wird klären, ob die Krankenhauspolitik ärztliche Entscheidungsfreiheit außer Kraft setzen darf. Sollte Volz Recht bekommen, könnte dies Präzedenzfall für ähnliche Konflikte in konfessionellen Gesundheitseinrichtungen werden. Das Urteil wird zudem das Spannungsfeld zwischen religiöser Trägerschaft und den gesetzlichen Pflichten von Ärzten in Deutschland neu definieren.