Deichmann klagt gegen Entsorgungsgebühren für Schuhkartons – drohen höhere Schuhpreise?
Martina SieringStreit um Schuhkartons: Warum Deichmann über Entsorgungskosten klagt - Deichmann klagt gegen Entsorgungsgebühren für Schuhkartons – drohen höhere Schuhpreise?
Schuhhändler Deichmann klagt gegen behördliche Regelung zu Entsorgungskosten für Schuhkartons
Der Schuhhändler Deichmann geht rechtlich gegen eine behördliche Entscheidung zu den Entsorgungskosten von Schuhkartons vor. Der Fall, der an diesem Freitag in einer mündlichen Verhandlung behandelt wird, dreht sich um die Frage, ob das Unternehmen zusätzliche Gebühren für Verpackungsmüll zahlen muss. Das Urteil könnte sich auf die Schuhpreise in ganz Deutschland auswirken und einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten im Einzelhandel schaffen.
Parallel dazu hatte bereits ein separates Urteil aus dem Jahr 2025 festgestellt, dass die Glasflaschen des Getränkeherstellers für den 'PriSecco Cuvée Nr. 11 unreifer Apfel/Eichenlaub' von der Pfandpflicht befreit sind. Die Entscheidung folgte einem Einspruch des Herstellers, dem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen die ursprüngliche Haltung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stattgab.
Der Streit begann, als die ZSVR die Schuhkartons von Deichmann als 'systembeteiligungspflichtig' einstufte. Nach Auffassung der Behörde fallen die Kartons unter diese Kategorie, weil sie häufig bei privaten Verbrauchern landen. Deichmann hingegen argumentiert, dass die meisten Kunden die Schachteln im Geschäft zurücklassen, wo der Händler selbst für die Entsorgung sorgt.
Das Unternehmen behauptet, es zahle effektiv doppelt: einmal für das eigene Abfallmanagement und ein weiteres Mal für Gebühren im Rahmen des dualen Systems – obwohl Letzteres den Kartonmüll gar nicht verarbeite. Zudem gibt Deichmann an, dass diese Zusatzkosten die Schuhpreise in die Höhe treiben und Fußbekleidung für Verbraucher teurer machen. Sollte der Händler gewinnen, könnten die Preise leicht sinken oder sich zumindest stabilisieren. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird den Fall am Freitag um 10 Uhr prüfen; mit einem möglichen Urteil ist bis mittags zu rechnen.
Die ZSVR begrüßt die Anhörung und erklärt, sie werde dazu beitragen, die Einstufung von Schuhkartons zu klären und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. In einem verwandten, aber separaten Fall hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 2025 entschieden, dass die ZSVR die Glasflaschen des 'PriSecco Cuvée Nr. 11 unreifer Apfel/Eichenlaub' von der Pfandpflicht ausnehmen muss. Das Gericht gab damit einem nicht namentlich genannten Getränkehersteller recht und hob die vorherige Entscheidung der ZSVR auf. Weitere Details dazu, wie die Behörde die Argumente des Herstellers zunächst abgelehnt hatte, wurden nicht veröffentlicht.
Die Entscheidung im Fall Deichmann wird darüber bestimmen, ob der Händler weiterhin doppelte Gebühren für die Entsorgung von Schuhkartons zahlen muss. Ein Urteil zugunsten des Unternehmens könnte zu niedrigeren oder stabileren Schuhpreisen führen. Das Pfandflaschen-Urteil von 2025 zeigt bereits, wie Klagen die Verpackungsvorschriften verändern können.
Das Ergebnis der Freitagsverhandlung wird voraussichtlich Einfluss darauf haben, wie ähnliche Konflikte in Zukunft behandelt werden – insbesondere für Einzelhändler, die mit großen Mengen an Verpackungsmüll umgehen müssen.