24 May 2026, 00:31

Drei Personen auf Müngstener Brücke lösen Großalarm und hohe Kosten aus

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Personen auf Müngstener Brücke lösen Großalarm und hohe Kosten aus

Drei Personen am Sonntagmittag an der Müngstener Brücke auf Gleisanlagen gesichtet

Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen in der Nähe der Gleise an der Müngstener Brücke beobachtet. Ihre Anwesenheit zwang die Behörden, den Zugverkehr für fast eine Stunde einzustellen, während Einsatzkräfte ausrückten. Der Vorfall hat mittlerweile rechtliche Schritte und Kostenrückforderungen mehrerer Stellen zur Folge.

Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind im gesperrten Gleisbereich gemeldet. Notdienste – darunter die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizei sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid – trafen kurz darauf am Einsatzort ein. Die Strecke blieb zwischen 12:09 und 12:50 Uhr gesperrt, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Die beiden Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie über die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass deutlich sichtbare Verbotszeichen vorhanden gewesen seien und diese zu beachten seien. Gegen die beiden Erwachsene wurden wegen Hausfriedensbruchs Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Die Kosten des Einsatzes summierten sich schnell. Die Feuerwehr Solingen stellte rund 656 Euro für Fahrzeuge und Personal in Rechnung. Die Bundespolizei veranschlagte 99,60 Euro an Betriebskosten, während die Polizeidirektion Wuppertal pro Schuldner 118,50 Euro forderte. Die Stadt Solingen erließ einen offiziellen Kostenbescheid nach Landesbrandschutzrecht, und die Stadt Remscheid prüft noch, ob weitere Forderungen geltend gemacht werden.

Der Vorfall führte zu erheblichen Behinderungen im Schienenverkehr und löste finanzielle Forderungen mehrerer Behörden aus. Das Verfahren befindet sich weiterhin in der Anhörungsphase, den Erwachsenen drohen mögliche Sanktionen. Die Behörden warnen weiterhin eindringlich vor den Gefahren unbefugten Betretens von Bahnanlagen.

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