25 June 2026, 12:16

Energieeffizienzgesetz gelockert: Weniger Pflichten für Rechenzentren und Großunternehmen

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Energieeffizienzgesetz gelockert: Weniger Pflichten für Rechenzentren und Großunternehmen

Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen verringern die Verpflichtungen für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren, mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Kritiker werfen der Reform vor, sie begünstige vor allem große Technologiekonzerne und könnte den Umweltschutz zurückwerfen.

Das überarbeitete Gesetz gilt nun nur noch für Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden. Rechenzentren bleiben aufgrund ihres hohen Stromverbrauchs und der Abwärmeentwicklung ein zentraler Fokus. Allerdings wurden ihre Effizienzziele abgesenkt und die Frist zur Erfüllung von zwei auf vier Jahre verlängert.

Die Pflicht, Abwärme aus Rechenzentren zu nutzen, entfällt – es sei denn, es existiert ein lokales Fernwärmenetz. Zudem wurde der Termin, bis zu dem der Stromverbrauch der Rechenzentren vollständig durch erneuerbare Energien ausgeglichen werden muss, auf das Jahr 2030 verschoben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz begründete die Reformen damit, administrative Hürden zu verringern und das Wachstum der Unternehmen zu fördern.

Umweltverbände äußerten sich besorgt über die Änderungen. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch bezeichnete den Schritt als „Kapitulation vor den Tech-Giganten“ und warnte vor steigenden Umwelt- und Wirtschaftskosten. Linda Klapdor von Greenpeace kritisierte die Schlupflöcher für die Großkonzerne und erklärte, diese könnten zu höheren Emissionen führen.

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