Essen plant neue Gestaltungssatzung für eine attraktivere Innenstadt
Klaus-Michael JopichEssen plant neue Gestaltungssatzung für eine attraktivere Innenstadt
Essen unternimmt Schritte, um das Erscheinungsbild und die Atmosphäre seiner Innenstadt zu verbessern. Eine neue städtebauliche Gestaltungssatzung wird ausgearbeitet, die klare Vorgaben für Gebäudefassaden, Schaufenster und Außenbereiche festlegt. Die Maßnahme ist Teil der umfassenderen Initiative Zukunft.Essen.Innenstadt, mit der das Zentrum Essens attraktiver gestaltet werden soll.
Die geplante Satzung wird zentrale Aspekte des Stadtbilds regeln, darunter Gebäudeaußenwände, Ladengestaltungen, Werbeschilder und Straßenmöblierung. Rechtliche Grundlage bildet Paragraf 89 der Bauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Damit sollen langjährige Probleme wie vernachlässigte Fassaden, unübersichtliche Werbung und uneinheitliche Straßengestaltungen angegangen werden, die derzeit Teile der Innenstadt prägen.
Bevor die Regelungen finalisiert werden, holt die Stadt Bürgerfeedback ein. Eine Online-Umfrage läuft von Freitag, dem 27. März, bis Freitag, dem 24. April, und ist unter www.ourwebsite/innercity_designbylaw abrufbar. Anwohner, Unternehmensvertreter und weitere Interessengruppen können dort ihre Meinung zum aktuellen Zustand der Essener Innenstadt äußern und Verbesserungsvorschläge einbringen.
Neben der Umfrage findet am Donnerstag, dem 26. März, ein Präsenz-Workshop für ausgewählte Akteure statt. Die Rückmeldungen aus beiden Formaten fließen in die Endfassung der Satzung ein, die bis Ende des Jahres vorliegen soll.
Ziel der neuen Gestaltungssatzung ist ein harmonischeres und ansprechenderes Stadtzentrum. Sobald sie in Kraft tritt, wird sie verbindliche Standards für Gestaltungselemente in der Essener Innenstadt setzen. Durch die Beteiligungsprozesse stellt die Stadt sicher, dass sowohl Bürger als auch Unternehmen die Möglichkeit haben, die Planung mitzugestalten.






