EU führt Namenscheck bei Überweisungen ein – Betrugsschutz ab Oktober
Hans-Gerd JunkEU führt Namenscheck bei Überweisungen ein – Betrugsschutz ab Oktober
Neue EU-Regel gegen Betrug bei Überweisungen tritt am 9. Oktober in Kraft
Ab dem 9. Oktober gilt in der gesamten EU eine neue Vorschrift zur Bekämpfung von Betrug bei Banktransfers. Demnach müssen Banken vor der Abwicklung von Zahlungen prüfen, ob der Name des Empfängers mit den Kontodetails übereinstimmt. Die Änderung soll verhindern, dass Kriminelle Opfer dazu bringen, Geld fälschlicherweise auf falsche Konten zu überweisen.
Die als „Empfängerprüfung“ (engl. Verification of Payee, VoP) bezeichnete Regelung verpflichtet Finanzinstitute, den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Stimmen die Angaben überein, wird die Überweisung wie gewohnt ausgeführt. Bei Abweichungen erhalten Kunden jedoch eine Warnung, bevor die Transaktion abgeschlossen wird.
Echtzeit-Überweisungen erhöhen Betrugsrisiko Ab Oktober werden Sofortüberweisungen, die ohne die übliche Bearbeitungszeit abgewickelt werden, zum Standard. Dadurch steigt das Risiko von Betrug, da Opfer Geld möglicherweise sofort auf ein falsches Konto überweisen können. Banken und Bausparkassen betonen, dass Kunden die Empfängerdaten besonders sorgfältig prüfen müssen – vor allem bei dringenden Zahlungen.
Betrüger nutzen häufig gefälschte E-Mails, fingierte Jobangebote oder Identitätsdiebstahl, um Geld auf ihre Konten umzuleiten. Viele Maschen zielen darauf ab, Opfer dazu zu bringen, Zahlungen, die eigentlich für einen legitimen Empfänger bestimmt sind, auf die Konten von Kriminellen umzuleiten. Nach den neuen Regeln haften Kunden, die eine Warnung bei Abweichungen ignorieren, für etwaige Verluste selbst.
Prüfpflicht gilt nur innerhalb der EU Die Namensabgleichspflicht betrifft ausschließlich Überweisungen innerhalb der EU. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Blocks wird keine entsprechende Prüfung vorgenommen. Zudem verweigern Banken Erstattungen bei Betrugsfällen, wenn Kunden keine angemessenen Vorsichtsmaßnahmen getroffen oder grobfahrlässig gehandelt haben.
Das VoP-System verlagert die Verantwortung auf die Kunden, die Zahlungsdaten vor der Bestätigung einer Überweisung genau kontrollieren müssen. Wer trotz einer Abweichungswarnung fortfährt, trägt das finanzielle Risiko – es sei denn, Name und Konto stimmen überein. Finanzinstitute haben klargestellt, dass Erstattungen nur dann möglich sind, wenn nachweislich alle gebotene Sorgfalt walten ließ.






