EU-Recht auf Reparatur: Warum Verbraucher und Händler skeptisch bleiben
Egbert PeukertEU-Recht auf Reparatur: Warum Verbraucher und Händler skeptisch bleiben
EU-„Recht auf Reparatur“: Seit Juli 2024 in Kraft – doch die Umsetzung bleibt umstritten
Seit Juli 2024 gilt in der EU die neue „Recht auf Reparatur“-Verordnung, die Reparaturen von defekten Elektro- und Haushaltsgeräten erleichtern soll. Deutschland muss die Richtlinie bis Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.
Eine aktuelle Umfrage zeigt jedoch gemischte Reaktionen auf die neuen Regeln. Nur 44 Prozent der Verbraucher:innen kennen das Recht auf Reparatur überhaupt. Viele empfinden die Instandsetzung von Geräten nach wie vor als zu teuer – 70 Prozent geben an, dass Reparaturen oft kostspieliger seien als ein Neukauf.
Kund:innen zeigen sich preissensibel: Jede:r Vierte entscheidet sich erst nach einem Kostenvoranschlag für oder gegen eine Reparatur. Im Schnitt sind sie bereit, bis zu 22 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises für eine Reparatur auszugeben.
Händler:innen und Hersteller:innen rechnen mit steigenden Kosten. 68 Prozent der Händler:innen erwarten höhere Reparaturpreise, bedingt durch teurere Ersatzteile und Arbeitskosten. 63 Prozent der Hersteller:innen prognostizieren ebenfalls steigende Ausgaben – etwa durch zusätzliches Personal und Lagerkosten. Gleichzeitig könnten 62 Prozent der Händler:innen die Preise für Neugeräte erhöhen, um die Mehrkosten bei Reparaturen auszugleichen.
Ein weiteres Problem ist die Kapazität: 74 Prozent der Händler:innen geben an, dass ihre aktuellen Strukturen einen Anstieg der Reparaturanfragen nicht bewältigen könnten.
Ziel der Verordnung ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern und Müll zu reduzieren. Doch hohe Reparaturkosten und begrenzte Kapazitäten bei Händler:innen könnten die Umsetzung erschweren. Wie sich die Regelung tatsächlich auswirkt, hängt maßgeblich davon ab, wie Deutschland die Richtlinie bis zum Stichtag 2026 umsetzt.
