Eurowings verliert Prozess: Irreführende CO₂-Kompensationswerbung bei Flugbuchungen
Klaus-Michael JopichRichterspruch: Eurowings' CO2-Ausgleichs-Werbung irreführend - Eurowings verliert Prozess: Irreführende CO₂-Kompensationswerbung bei Flugbuchungen
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Eurowings Kunden mit seinen CO₂-Kompensationsangaben während der Online-Buchung in die Irre geführt hat. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, die Werbung der Fluggesellschaft habe den falschen Eindruck erweckt, alle klimaschädlichen Emissionen der Flüge, darunter auch die des Urlaubs, würden ausgeglichen. Die Klage war von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereicht worden.
Das Gericht stellte fest, dass die Marketingstrategie von Eurowings den Eindruck vermittelte, Passagiere könnten ihre Flüge durch eine Zahlung von neun Euro klimaneutral gestalten. Tatsächlich deckte die Kompensation jedoch nur die CO₂-Emissionen ab – andere schädliche Abgase, die beim Fliegen entstehen, blieben unberücksichtigt. Die Richter wiesen darauf hin, dass viele Reisende über diese zusätzlichen Emissionen nicht informiert seien.
Während das Gericht Eurowings untersagte, diese konkrete Werbeaussage weiter zu verwenden (Aktenzeichen: I-20 U 38/25), sah es keine Probleme bei einem anderen Teil der Kampagne, der nachhaltige Flugkraftstoffe bewirbt. Diese Formulierung wurde als nicht irreführend eingestuft. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der sich 21 europäische Airlines – darunter Eurowings – im November 2025 verpflichteten, auf täuschende Nachhaltigkeitsversprechen zu verzichten. Zudem werden ab September 2026 neue EU-Regeln gegen Greenwashing in Kraft treten, die solche Werbepraktiken verbieten. Das OLG Düsseldorf ließ keine weitere Berufung zu, allerdings könnte Eurowings noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Die Entscheidung zwingt Eurowings, seine Vermarktung des CO₂-Kompensationsprogramms zu überarbeiten. Das Urteil unterstreicht die Kluft zwischen der Verbraucherwahrnehmung klimaneutraler Flüge und den tatsächlichen Umweltauswirkungen. Strengere EU-Vorschriften werden diese Beschränkungen künftig für die gesamte Luftfahrtbranche verschärfen.