02 February 2026, 16:41

Ex-Guantánamo-Häftling darf nach jahrzehntelangem Rechtsstreit nach Deutschland zurückkehren

Eine Gruppe von Menschen steht auf dem Boden, einige halten Taschen, während eine Frau ein Schild hält, auf dem steht: "Der einzige Ort, an dem ein Muslimverbot benötigt wird, ist Guantanamo". Vor einem Metallzaun, Gras, einem Schild, Pfählen, einem Gebäude mit Fenstern und Bäumen.

Gericht hebt Einreiseverbot für ehemaligen Guantanamo-Häftling nach Deutschland auf - Ex-Guantánamo-Häftling darf nach jahrzehntelangem Rechtsstreit nach Deutschland zurückkehren

Ein ehemaliger Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay mit niederländischer Staatsbürgerschaft darf nach einem jahrelangen Rechtsstreit nun nach Deutschland zurückkehren. Gerichte hatten wiederholt ein jahrzehntealtes Einreiseverbot aufgehoben, das mit seinen mutmaßlichen Verbindungen zu al-Qaida begründet worden war. Mit dem jüngsten Urteil wird sein Recht auf Einreise bestätigt – trotz früherer Sicherheitsbedenken.

Der Mann, der ursprünglich aus Mauretanien stammt, erhielt 2000 erstmals ein Einreiseverbot für Deutschland, nachdem er wegen Sozialbetrugs verurteilt worden war. Zuvor hatte er sich in den frühen 1990er-Jahren al-Qaida in Afghanistan angeschlossen, bevor er 1992 nach Deutschland zurückkehrte. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde er 2002 in Guantánamo Bay inhaftiert und erst 2016 wieder freigelassen.

2020 versuchte die Stadt Duisburg, das Einreiseverbot um weitere 20 Jahre zu verlängern, mit der Begründung, er stelle weiterhin eine terroristische Gefahr dar. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied im November 2023 zu seinen Gunsten und erklärte das Verbot für rechtswidrig. Das Gericht urteilte, dass eine rückwirkende Verlängerung aufgrund von Terrorismusvorwürfen gegen rechtliche Standards verstoße.

In dieser Woche bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster diese Entscheidung. Es stellte fest, dass das Verbot aufgrund seiner niederländischen Staatsbürgerschaft und seines EU-Status abgelaufen sei, und wies die Berufung der Stadt Duisburg zurück. Angesichts der rechtlichen Bedeutung des Falls könnte der Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Fall noch einmal prüfen.

Die Urteile markieren einen Wandel in der Bewertung der Sicherheitsrisiken durch deutsche Gerichte, die mit seiner Vergangenheit verbunden sind. Mit der Aufhebung des Einreiseverbots steht seiner Rückkehr nach Deutschland nun nichts mehr im Weg. Die Stadt Duisburg behält jedoch die Möglichkeit, die Entscheidung vor einem höheren Gericht anzufechten.