31 January 2026, 02:43

Falschmeldung entlarvt: Ukrainische Geflüchtete erhalten keine Sonderrente in Deutschland

Ein deutsches Propagandaplakat der Nazi-Partei, das zwei Männer auf einem Sofa zeigt, mit Text, der Informationen zur Partei enthält.

Falschmeldung entlarvt: Ukrainische Geflüchtete erhalten keine Sonderrente in Deutschland

Ein virales Video verbreitet falsche Behauptungen über ukrainische Geflüchtete, die angeblich ohne eigene Beiträge deutsche Renten erhalten. Der irreführende Beitrag, der im Januar 2025 geteilt wurde, behauptete, 114.000 Ukrainer:innen in Deutschland könnten mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen und volle Leistungen beziehen – und das bereits nach nur einem Jahr Aufenthalt. Faktenchecker, darunter Correctiv, haben die Aussage als Desinformation entlarvt.

In dem Video tritt Michael Hasenkamp auf, ein Kommunalpolitiker aus Witten in Nordrhein-Westfalen. Veröffentlicht wurde es von Naomi Seibt auf X (ehemals Twitter).

Die falsche Behauptung bezieht sich auf ein 2018 geschlossenes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine. Dieses Abkommen soll Doppelversicherungen vermeiden und es Arbeitnehmer:innen ermöglichen, Beitragszeiten aus beiden Ländern zusammenzurechnen. Allerdings ist das Abkommen bis Januar 2026 von der Ukraine noch nicht ratifiziert worden.

Laut den vorgeschlagenen Bedingungen müssten Ukrainer:innen in Deutschland weiterhin dieselben Mindestversicherungszeiten erfüllen wie alle anderen. Das Abkommen sieht keine Renten für Personen vor, die nie in das System eingezahlt haben. Selbst bei einer Ratifizierung würde es weder das Renteneintrittsalter senken noch Beitragsregeln für ukrainische Geflüchtete lockern.

Ende 2023 zahlte Deutschland über 3,2 Millionen Renten auf Grundlage internationaler Verträge aus. Dazu gehören Leistungen für Menschen, die in ausländische Systeme eingezahlt haben – nicht nur für im Ausland lebende Rentner:innen in Deutschland. Für alle Rentenbezieher:innen gelten unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnort die gleichen Regelungen zu Renteneintrittsalter und Beitragszeiten.

Die Behauptung des viral gegangenen Videos, ukrainische Geflüchtete könnten mit 60 in Rente gehen, während Deutsche ein höheres Renteneintrittsalter hätten, entbehrt jeder Grundlage. Das deutsche Rentensystem behandelt alle Anspruchsberechtigten gleich – mit denselben Mindestbeitragszeiten und Altersgrenzen.

Das Abkommen von 2018 bleibt unratifiziert und würde selbst bei Umsetzung die Beitragsregeln nicht ändern. Ukrainische Geflüchtete müssen – wie alle anderen Rentner:innen auch – dieselben Versicherungs- und Altersvoraussetzungen erfüllen. Faktenchecker haben bestätigt, dass die virale Behauptung falsch und irreführend ist.