Fünf undokumentierte Arbeiter bei Baustellenkontrolle in Gladbeck festgenommen
Hans-Gerd JunkFünf undokumentierte Arbeiter bei Baustellenkontrolle in Gladbeck festgenommen
Fünf ausländische Arbeiter ohne gültige Papiere bei Baustellenkontrolle in Gladbeck aufgegriffen
Bei einer Baustellenkontrolle in Gladbeck sind fünf ausländische Arbeiter ohne die erforderlichen Dokumente aufgefallen. Die Entdeckung machte am 22. Oktober 2025 das Dortmunder Zollamt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ausländerbehörden. Gegen die Männer wurden inzwischen strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt eingeleitet.
Die Kontrolle galt einer Baustelle für den Ausbau des Glasfasernetzes, auf der vier usbekische und ein turkmenischer Staatsbürger beschäftigt waren. Bei der Überprüfung konnte keiner der Männer ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen, die für eine Beschäftigung in Deutschland zwingend erforderlich sind. Einer der Usbeken war bereits in der Vergangenheit wegen illegalen Aufenthalts auffällig geworden.
Die Zollbeamten nahmen die fünf Männer vorläufig fest und leiteten strafrechtliche Ermittlungen ein. Später wurden sie an die Ausländerbehörde übergeben, die nun über ihren weiteren Verbleib entscheidet. Auch der Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, steht im Fokus der Ermittlungen, da der Verdacht auf Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften zur Entsendung von Arbeitnehmern besteht.
Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und die Mindestlohnvorschriften (MiLoG) können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Bußgelder können bis zu 500.000 Euro betragen, und Unternehmen riskieren bei einer Strafe von mindestens 2.500 Euro den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Die Ermittlungen zur Rolle des Arbeitgebers in diesem Fall dauern noch an.
Den fünf Männern drohen nun Abschiebung oder weitere rechtliche Konsequenzen. Auch gegen den Arbeitgeber könnten Sanktionen verhängt werden, falls sich der Verdacht auf Verstöße gegen das Arbeitsrecht bestätigt. Die Behörden prüfen weiterhin, ob bei der Entsendung der Arbeiter nach Deutschland die vorgeschriebenen Verfahren eingehalten wurden.






