Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Hans-Gerd JunkParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen ein Windkraftprojekt im Hochsauerlandkreis verloren. Der Verein hatte argumentiert, dass die Windkraftanlage erhebliche Sicherheitsrisiken schaffen und den Flugbetrieb in der Nähe seines Startplatzes einschränken würde.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag ab und ebnete damit den Weg für die geplante Realisierung des Windparks.
Der Verein hatte geltend gemacht, dass die rund 550 Meter vom Startgebiet entfernte Anlage seine Zukunft gefährde. Er warnte vor unzumutbaren Flugbeschränkungen und potenziellen Gefahren für Piloten. Das Gericht sah jedoch keine Belege dafür, dass das Projekt die Existenz des Vereins bedrohe.
Zudem stellte das OVG fest, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Die Richter wiesen darauf hin, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin sicher möglich seien. Der Standort zählt mit etwa tausend Starts pro Jahr zu den meistfrequentierten der Region.
Wie viele Windkraftanlagen im Hochsauerlandkreis seit 2018 insgesamt genehmigt wurden, blieb unklar. Allerdings erhielt kürzlich ein separater Windpark mit sechs Anlagen in der Nähe von Meschede die Zulassung – ein Zeichen für den anhaltenden Ausbau in der Region.
Mit der Gerichtsentscheidung ist der Weg für den Bau der Windkraftanlage in der Nähe des Flugvereins frei. Der Betrieb wird unter Auflagen in Abhängigkeit von den Windverhältnissen fortgesetzt. Das Urteil bestätigt, dass das Projekt die gesetzlichen Anforderungen an Beteiligung und Sicherheit erfüllt.






