Gericht kippt hohe Grundsteuer: Warum dieser Garten kein Bauland ist
Klaus-Michael JopichGericht kippt hohe Grundsteuer: Warum dieser Garten kein Bauland ist
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für Bauland gilt: Beim Garten entscheidet das Gericht gegen das Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
12. Dezember 2025, 13:47 Uhr
Eine Gruppe von Hausbesitzern hat einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt über die Bewertung eines angrenzenden Grundstücks gewonnen. Streitpunkt war, ob das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche oder als baureifes Land besteuert werden sollte. Das Finanzgericht entschied zugunsten der Hausbesitzer und verfügte eine deutliche Herabsetzung des Einheitswerts.
Die Hausbesitzer bewohnen ein Wohnanwesen am Rande einer Siedlung. Sie argumentierten, dass das benachbarte, 1.000 m² große Grundstück – obwohl es im Außenbereich liegt – als landwirtschaftliche Fläche eingestuft werden müsse. Das Finanzamt hatte es mit 90 Euro pro Quadratmeter bewertet, dem Satz für baureifes Land, während die Hausbesitzer auf den landwirtschaftlichen Satz von 5,50 Euro pro Quadratmeter pochten.
Mit dem Urteil muss das Finanzamt nun den Satz von 5,50 Euro auf das umstrittene Grundstück anwenden. Dadurch verringert sich die Steuerlast der Hausbesitzer deutlich. Die Richter bestätigten, dass die Bewertung sich an der tatsächlichen Nutzung orientieren muss – nicht am potenziellen Baulandwert.






