Gericht kippt Zahlungsfristen-Verbot für Edeka und schafft Präzedenzfall
Klaus-Michael JopichGericht kippt Zahlungsfristen-Verbot für Edeka und schafft Präzedenzfall
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Verbot der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegen Edeka aufgehoben. Mit dem Urteil darf die Supermarktkette künftig mit Arla Foods Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen für Milchprodukte aushandeln. Die Entscheidung fällt nach einem Streit über die Einhaltung von Handelsvorschriften in der Agrarbranche.
Die BLE hatte Edeka zuvor untersagt, Zahlungsziele über 30 Tage hinaus zu vereinbaren – mit Verweis auf das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG). Dieses schreibt vor, dass Händler Lieferanten je nach Unternehmensgröße innerhalb von 30 Tagen bezahlen müssen. Die Behörde war aktiv geworden, nachdem Berichte eingingen, wonach Edeka mit einem Molkereilieferanten Fristen von über 49 Tagen ausgehandelt hatte.
Das Gericht stellte fest, dass die BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet und dadurch die Konzernumsätze unzutreffend bewertet hatte. Zudem urteilte es, dass verlängerte Zahlungsfristen nicht automatisch gegen das AgrarOLkG verstoßen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung als Beleg dafür, dass sich der Handel an die gesetzlichen Vorgaben halte.
Der HDE kritisierte die BLE scharf dafür, in ihren Vollzugsmaßnahmen wiederholt rechtliche Grenzen zu überschreiten. Die Behörde wurde aufgefordert, künftig Zurückhaltung zu üben und nur bei klaren Verstößen einzugreifen. Der BLE bleibt nun nur noch eine rechtliche Option: die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Edeka kann damit weiterhin längere Zahlungsfristen mit Arla Foods aushandeln. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für die Auslegung und Anwendung des AgrarOLkG. Die BLE muss nun entscheiden, ob sie weiter juristisch gegen das Urteil vorgeht oder es akzeptiert.






