04 March 2026, 00:34

Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz

Eine Gruppe von Menschen hält Schilder und Plakate vor einem Gebäude, während zwei Personen im Vordergrund sitzen und ein Müllcontainer rechts zu sehen ist, bei einer Demonstration in Deutschland.

AfD gewinnt Eilentscheidung gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt Extremismus-Einstufung der AfD durch Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als bestätigte rechtsextreme Organisation einstufen. Diese Entscheidung traf das Verwaltungsgericht Köln am 26. Februar 2026 nach einer Klage der Partei selbst. Das Urteil verhindert, dass das BfV die AfD bis zu einem endgültigen Richterspruch öffentlich als extremistisch behandelt.

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Der Streit begann, als das BfV die AfD im Jahr 2021 erstmals als Verdachtsfall für Rechtsextremismus einordnete. Diese vorläufige Einstufung wurde später vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen im Mai 2024 bestätigt. Im Mai 2025 verschärfte das BfV seine Bewertung und stufte die Partei auf Bundesebene als bestätigt rechtsextrem ein. Der innerparteiliche Flügel "Flügel" war bereits im März 2020 mit derselben Einordnung belegt worden.

Die AfD reagierte mit einer Klage gegen die Hochstufung. Im Rahmen des Verfahrens willigte das BfV in eine Ruhenzusage ein und setzte die öffentliche Verwendung des Extremismus-Vorwurfs vorläufig aus, bis das Gericht entscheiden würde. Am 26. Februar 2026 urteilte das Kölner Verwaltungsgericht, dass das BfV nun den Ausgang des Hauptverfahrens abwarten muss, bevor es die Einstufung durchsetzt. Bis dahin darf die Behörde die AfD weder offiziell noch öffentlich als bestätigte rechtsextreme Gruppe behandeln.

Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass die aktuelle Einstufung des BfV vorerst ausgesetzt bleibt. Die AfD kann weiterhin ohne den Extremismus-Vorwurf agieren, bis das endgültige Urteil gefällt wird. Der Prozess wird klären, ob der bundesweite Rechtsextremismus-Vorwurf gegen die Partei rechtlich Bestand hat oder aufgehoben wird.