Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des Hochschulstandorts Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe gestoppt, ihren Standort in Höxter zu schließen. Das Urteil erklärte die geplante Verlegung der Studiengänge für rechtswidrig und setzte damit die Umstrukturierungsbemühungen der Hochschule zurück. Die Richter bestätigten zudem die Rechtmäßigkeit des früheren Eingreifens des Landes, das den Prozess gestoppt hatte.
Die Hochschule hatte angekündigt, den Lehrbetrieb in Höxter bis zum Wintersemester 2026/2027 vollständig einzustellen. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Schließung eines gesamten Campus über die gesetzlichen Befugnisse der Hochschule hinausgehe. Nach dem Landeshochschulgesetz ist Höxter offiziell als Hochschulstandort ausgewiesen – eine vollständige Aufgabe ist daher nicht zulässig.
Konkrete Vorbereitungen für die Schließung waren nicht öffentlich gemacht worden. Stattdessen hatten sich lokale Initiativen, darunter Teilnehmer des Klaus-Töpfer-Umweltsymposiums, für den Erhalt des Standorts eingesetzt. Vorschläge sehen vor, den Campus für ökologische Forschung, Lehre und Projekte wie das "Blaue Band Oberweser" zu nutzen.
Das Gericht entschied zudem, dass eine Verlegung von Studiengängen nach Detmold oder Lemgo nur mit einem tragfähigen Zukunftskonzept für Höxter möglich sei. Ohne ein solches dürfe die Hochschule die Umzüge nicht rechtmäßig durchführen.
Das Urteil verhindert, dass die Hochschule den Standort Höxter ohne gültige Strategie schließt. Gleichzeitig bestätigt es die Rechtmäßigkeit der Aufsichtsmaßnahmen des Landes im vergangenen Jahr. Bis auf Weiteres müssen Lehre und Forschung am Standort fortgeführt werden, während die Hochschule ihre Optionen neu bewertet.






