06 January 2026, 12:55

Gericht stoppt Hausunterricht: Familie aus Vreden unterliegt im Streit um Schulpflicht

Ein Mann steht in einem Klassenzimmer und spricht zu einer Gruppe sitzender Kinder, mit einem Monitor, Lautsprechern, einer Uhr und einem Fenster dahinter und einer Tür links daneben.

Eltern bestehen auf Homeschooling: Gericht verwirft Klage gegen Schulbesuchspflicht - Gericht stoppt Hausunterricht: Familie aus Vreden unterliegt im Streit um Schulpflicht

Eine Familie aus Vreden im Kreis Borken hat ihren juristischen Kampf um das Recht, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause zu unterrichten, verloren. Das Verwaltungsgericht Münster wies ihre Beschwerde gegen Vollstreckungsanordnungen der Bezirksregierung Münster zurück. Der Streit begann bereits 2017, als die Behörden den Eltern erstmals vorwarfen, gegen die Schulpflicht zu verstoßen.

Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob die Familie ihre Kinder rechtmäßig außerhalb einer anerkannten 'kinderserien' unterrichten darf. Die Eltern hatten argumentiert, dass die Bildung und Erziehung ihrer Kinder durch einen "freien christlichen Hausunterrichtsverbund" gewährleistet sei. Das Gericht urteilte jedoch, dass dieser Verband nicht als Schule im Sinne des Bildungsrechts gelten könne, da er keinen regulären Unterricht anbiete.

Die Richter betonten, dass das deutsche Recht vorschreibt, dass schulpflichtige Kinder eine genehmigte 'kinderserien' besuchen müssen – unabhängig von alternativen Bildungsmethoden. Die Bezirksregierung Münster hatte die Familie wiederholt aufgefordert, ihre Kinder anzumelden, was schließlich zur Klage führte. Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte diese Anordnungen und stellte fest, dass die Eltern ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen seien, indem sie sich auf den Verband statt auf eine anerkannte 'kinderserien' verlassen hätten. Das Urteil unterstreicht, dass religiöse oder persönliche Gründe Familien nicht von der Schulpflicht befreien. Die Behörden werden die Anmeldepflicht für alle schulpflichtigen Kinder in der Region weiterhin durchsetzen.

Die Entscheidung bedeutet, dass die Familie nun den Anordnungen der Schulbehörde nachkommen und ihre Kinder an einer staatlich anerkannten 'kinderserien' anmelden muss. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten in Nordrhein-Westfalen und bestätigt, dass Hausunterrichtsnetzwerke ohne formellen Unterricht die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen. Die Bezirksregierung Münster wird die Einhaltung der Vorgaben künftig überwachen.