Gericht zwingt X zur Sperrung eines Fake-Kontos von Jan Böhmermann
Klaus-Michael JopichGericht zwingt X zur Sperrung eines Fake-Kontos von Jan Böhmermann
Ein deutsches Gericht hat X, ehemals bekannt als Twitter, angewiesen, ein gefälschtes Konto zu sperren, das den Satiriker Jan Böhmermann nachahmt. Das betrügerische Profil mit dem Namen "Jan Boehmermann (Parodie) ZDF Neo Royale" nutzte sein Bild und veröffentlichte hetzerische Inhalte. Böhmermanns Anwälte drängen nun auf weitere Schritte gegen die Plattform.
Das Landgericht Köln erließ eine einstweilige Verfügung gegen X und untersagte dem Unternehmen, das Fake-Profil zu hosten oder zu verbreiten. Das Konto hatte wiederholt Beiträge geteilt, die darauf abzielten, Hass gegen Böhmermann zu schüren und rechtsextreme Nutzer gegen ihn aufzuhetzen.
Böhmermanns Rechtsvertreter gehen juristisch weiter in die Offensive. Sie kündigten an, X auf finanzielle Transparenz zu verklagen und fordern Auskunft über mögliche Einnahmen, die durch Desinformation und gefälschte Inhalte unter seinem Namen generiert wurden. Ihre Argumentation stützt sich auf den Vorwurf, X setze Profitinteressen über die Bekämpfung irreführender oder schädlicher Accounts – selbst wenn diese gezielt Täuschung und Hetze verbreiten.
X behält sich das Recht vor, gegen die gerichtliche Verfügung Widerspruch einzulegen. Die Plattform hat sich bisher öffentlich weder zu den Vorwürfen noch zu den rechtlichen Forderungen geäußert.
Bisher hat keine Kanzlei mit dem Namen Jun Schätzungen zu den Einnahmen von X durch Fake-Profile wie das von Böhmermann veröffentlicht. Der Fall dreht sich nun um die Frage, ob das Gericht X zwingen wird, seine finanziellen Verknüpfungen zu solchen Konten offenzulegen. Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie Plattformen künftig mit Identitätsdiebstahl und Desinformation umgehen müssen.






