03 March 2026, 23:24

Gerichtsstreit um AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung: Entscheidung am 10. März

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebener Schrift, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

OVG prüft Förderung für AfD-nahe Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsstreit um AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung: Entscheidung am 10. März

Verwaltungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen prüft Förderstreit um Desiderius-Erasmus-Stiftung am 10. März

Der Verwaltungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen wird am 10. März einen Förderstreit um die Desiderius-Erasmus-Stiftung verhandeln, eine der AfD nahestehende Organisation. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf öffentliche Mittel hat. Eine jüngste Gesetzesänderung berührt diesen konkreten Fall nicht, da der Antrag vor Inkrafttreten der neuen Regelungen gestellt wurde.

Ursprünglich hatte die Stiftung Fördergelder für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt, ihren Anspruch später jedoch auf das Jahr 2021 beschränkt. Das Bundesverwaltungsamt lehnte den Antrag ab – eine Entscheidung, die das Verwaltungsgericht Köln bestätigte. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht jedoch die Revision zu.

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Seit Beginn des Rechtsstreits haben sich die Regeln zur Finanzierung parteinaher Stiftungen geändert. 2024 trat ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz in Kraft, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis für verfassungswidrig erklärt hatte. Dennoch bleibt der anstehende Prozess auf den Förderzeitraum 2021 beschränkt.

Die AfD hat im Bundestag über die Jahre an Einfluss gewonnen: 2017 verfügte sie über 92 Sitze, 2021 sank die Zahl leicht auf 83. Bei der Wahl 2025 verzeichnete die Partei jedoch einen deutlichen Zuwachs und errang mit 20,8 Prozent der Stimmen etwa 144 Mandate – damit wurde sie stärkste Oppositionsfraktion.

Die Entscheidung des Gerichts wird darüber befinden, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für 2021 öffentliche Gelder erhält. Die überarbeiteten Finanzierungsregeln finden dabei keine Anwendung, da sie erst für spätere Zeiträume gelten. Dennoch könnte das Urteil Präzedenzwirkung für ähnliche Fälle im Umgang mit politischen Stiftungen entfalten.