Gerichtsurteil zu Rewe-App könnte digitale Rabattwerbung revolutionieren
Egbert PeukertGerichtsurteil zu Rewe-App könnte digitale Rabattwerbung revolutionieren
Ein Rechtsstreit über digitale Werbepraktiken nähert sich in Deutschland seinem Abschluss. Das Landgericht Köln wird am 19. November in einem Verfahren urteilen, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Supermarktkette Rewe angestrengt hat. Das Urteil könnte die Art und Weise, wie Unternehmen Rabatte in Apps und Werbeaktionen im Geschäft bewerben, grundlegend verändern.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Rewe-App, die Gutscheine wie etwa 2 Euro Rabatt auf Söhnlein Brillant-Sekt anbietet – ohne jedoch den ursprünglichen Preis anzuzeigen. Die Verbraucherzentrale argumentiert, dies verstoße gegen die Paragrafen 3 sowie 5a Absatz 1 und 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ohne Kenntnis des Basispreises könnten Kunden nicht beurteilen, ob es sich um einen echten Rabatt oder lediglich um eine Verkaufsstrategie handele, so die Verbraucherschützer.
Das Problem beschränkt sich nicht auf die App. Auch Plakate in den Filialen werben mit ähnlichen Gutscheinen, ohne die tatsächlichen Produktpreise zu nennen. Rewe verteidigt sein Vorgehen und behauptet, die Rabatte beträfen die App selbst und nicht einzelne Artikel.
Verbraucherschützer fordern strengere Regeln, um mehr Transparenz bei der Preisdarstellung zu gewährleisten. Sie setzen sich für verbindliche Standards ein, die irreführendes Marketing verhindern. Unternehmen stehen hingegen vor der Herausforderung, attraktive Angebote zu gestalten, ohne dabei rechtliche Grenzen zu überschreiten.
Die Entscheidung des Gerichts könnte richtungsweisend für die digitale Werbung in ganz Deutschland sein. Bisher gibt es in anderen EU-Ländern keine vergleichbaren Urteile zu dieser spezifischen Frage.
Das Urteil am 19. November wird klären, ob Rewes Werbepraktiken gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Falls das Gericht der Verbraucherzentrale Recht gibt, könnten Unternehmen gezwungen sein, die Darstellung von Rabatten in Apps und Werbeaktionen grundlegend zu überarbeiten. Die Entscheidung könnte zudem künftige Fälle beeinflussen, die sich mit Preistransparenz im digitalen Marketing befassen.






