Gewerbesteuer-Streit in NRW: Unternehmen klagen gegen ungerechte Hebesätze
Klaus-Michael JopichHöhere Gewerbesteuer - NRW-Verwaltung vor Gericht - Gewerbesteuer-Streit in NRW: Unternehmen klagen gegen ungerechte Hebesätze
Ein Rechtsstreit über die Grundsteuersätze in Nordrhein-Westfalen (NRW) gewinnt an Fahrt. Vier Unternehmen aus dem Ruhrgebiet haben gegen ihre Kommunen Klage eingereicht und werfen ihnen vor, durch die neuen Steuerregelungen des Landes ungleich behandelt zu werden. Das Urteil könnte Dutzende anhängige Verfahren beeinflussen und die künftige Steuerpolitik der Städte und Gemeinden prägen.
Seit Juli 2024 dürfen Kommunen in NRW unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien erheben. Während die Städte und Gemeinden betonen, dies diene der Bezahlbarkeit von Wohnraum, kritisieren Gegner, dass damit Unternehmen übermäßig belastet würden.
Ausgelöst wurde die Kontroverse durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das das damalige Grundsteuersystem für veraltet und verfassungswidrig erklärte. Als Reaktion führte NRW ein neues Gesetz ein, das es den Kommunen erlaubt, separate Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen. Bis Januar 2026 hatten rund 120 der 396 Kommunen im Land von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht – darunter Großstädte wie Dortmund, Duisburg und Wuppertal.
In diesen Gebieten zahlen Gewerbebetriebe nun deutlich höhere Sätze. Dortmund erhebt beispielsweise 500 Prozent für Unternehmen, aber nur 450 Prozent für Wohnimmobilien. Essen und Dortmund gehen noch weiter: Hier liegen die Gewerbesteuersätze fast doppelt so hoch wie für Wohnraum – in Essen 1.290 Prozent gegenüber 655 Prozent, in Dortmund 1.245 Prozent gegenüber 655 Prozent. Die Kommunen rechtfertigen die Differenzierung damit, dass sie so lokale Dienstleistungen finanzieren könnten, während die Wohnkosten für Bürger tragbar blieben.
Doch der Widerstand formiert sich. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in NRW warnen, die höheren Gewerbesteuern machten das Land weniger wettbewerbsfähig und stempelten es zur 'Hochsteuerregion'. Auch der NRW-Steuerzahlerbund übt Kritik: Trotz der getrennten Hebesätze seien Wohneigentümer nach wie vor übermäßig belastet. Nun haben vier Unternehmen in Gelsenkirchen Klage eingereicht – sie sehen sich durch das System ungerechtfertigt benachteiligt.
Ein Urteil in diesem Verfahren würde zwar zunächst nur die klagenden Unternehmen direkt betreffen. Doch mit rund 120 ähnlichen anhängigen Klagen könnte die Entscheidung richtungsweisend werden. Falls das Gericht den Unternehmen recht gibt, müssten die Kommunen ihre Steuerstrategien möglicherweise überdenken – und das zu einer Zeit, in der viele ohnehin schon unter finanzieller Belastung stehen.
Die Entscheidung des Gelsenkirchener Gerichts wird zeigen, ob die aktuellen Hebesätze Bestand haben oder angepasst werden müssen. Ein Urteil gegen die Kommunen könnte landesweite Änderungen erzwingen – mit Folgen für Haushalte und lokale Dienstleistungen. Bis dahin warten Unternehmen und Wohnungsbesitzer gleichermaßen auf eine Entscheidung, die die Grundsteuer in NRW neu gestalten könnte.