Grundsteuer im Ruhrgebiet gekippt: Vier Städte müssen umdenken
Martina SieringGericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Grundsteuer im Ruhrgebiet gekippt: Vier Städte müssen umdenken
Gericht kippt Grundsteuerregelungen in vier Ruhrgebietsstädten
Gericht kippt Grundsteuerregelungen in vier Ruhrgebietsstädten
- Dezember 2025, 13:48 Uhr
Ein regionales Gericht hat die Grundsteuerregelungen in vier großen Städten des Ruhrgebiets für rechtswidrig erklärt. Das Verwaltungsgericht für den nördlichen Ruhrbereich urteilte, dass erhöhte Bewertungsmaßstäbe für nicht zu Wohnzwecken genutztes Land gegen das verfassungsmäßige Gebot der Steuergerechtigkeit verstoßen. Betroffen von der Entscheidung sind Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen, wo die Kommunalverwaltungen die Sätze angehoben hatten, um die Belastungen durch steigende Wohnkosten auszugleichen.
Auslöser des Verfahrens waren Klagen mehrerer Eigentümer von Gewerbe- und Brachflächen, die gegen die Steuerpolitik der Städte vorgehen. Sie argumentierten, dass die höheren Bewertungsmaßstäbe nicht Wohnimmobilien, sondern gezielt nicht zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke ungerechtfertigt belasteten. Das Gericht gab ihnen recht, erklärte die Sätze für unzulässig und hob die entsprechenden Steuerbescheide auf.
Die Entscheidung stellt die vier Städte nun vor mögliche Einnahmeausfälle. Ihre Versuche, die Wohnkosten zu entlasten, indem sie die Steuerlast auf nicht zu Wohnzwecken genutzte Eigentümer verlagerten, sind damit gescheitert. Weitere juristische Auseinandersetzungen sind zu erwarten, während die Kommunen über das weitere Vorgehen beraten.






