Grundsteuer-Urteil aus Gelsenkirchen bringt Gladbach in Erklärungsnot
Martina SieringGrundsteuer-Urteil aus Gelsenkirchen bringt Gladbach in Erklärungsnot
Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer
Teaser: Trotz ausdrücklicher Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung für rechtswidrig erklärt. Für Borusseia Mönchengladbach hat dies zwar zunächst keine direkten Folgen – doch nun steht das gesamte Modell auf dem Prüfstand.
Städte in Nordrhein-Westfalen bereiten sich darauf vor, ihre Grundsteuerregelungen für Unternehmen bis 2026 anzupassen. Anlass ist ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das höhere Steuersätze für Gewerbeimmobilien für unzulässig erklärte. Mehrere Kommunen, darunter Gladbach, haben bereits Änderungen angekündigt, um dem Richterspruch gerecht zu werden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte am 28. November 2024, dass die ungleiche Besteuerung von Wohn- und Gewerbegrundstücken gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstößt. Dieses Urteil zwingt die lokalen Behörden nun, ihre Berechnungsmethoden für die Gewerbegrundsteuer zu überdenken.
Hintergrund des Urteils ist ein Fall, in dem die höheren Bewertungsmaßstäbe Gelsenkirchens für Gewerbeimmobilien als unbegründet eingestuft wurden. Die Richter wiesen das Argument der Stadt zurück, wonach allein fiskalische Gründe die Diskrepanz rechtfertigen könnten. Nach den aktuellen Regelungen zahlen Unternehmen in einigen Gebieten bis zu 600 Prozent höhere Steuern als Wohnimmobilienbesitzer – eine ungerechtfertigte Belastung.
Borusseia Mönchengladbach hatte zuvor unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe für Gewerbe- und Wohnflächen beschlossen. Doch das Gelsenkirchener Urteil wirft nun Fragen zu diesem Modell auf, auch wenn die Stadt vorerst nicht direkt betroffen ist. Stadtkämmerer Thore Eggert betonte, dass zwar keine sofortigen Maßnahmen erforderlich seien, Anpassungen aber nötig werden könnten, sollte das Urteil Bestand haben.
Falls die Stadt zu einem einheitlichen Steuersatz zurückkehrt, würden Gewerbeimmobilien mit 653 Punkten bewertet – entsprechend dem Niveau von Wohnimmobilien – ohne dass sich die Gesamtsteuerlast erhöht. Dennoch könnte dies für manche Gewerbebetriebe deutliche Steigerungen bedeuten. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen schlägt eine Alternative vor: die Senkung der Gewerbesteuersätze bei gleichzeitiger Kompensation der Kommunen durch das Land für entgangene Einnahmen.
Bereits früher hatte das Finanzministerium Fehlberechnungen eingestanden, die in Borusseia Mönchengladbach zu einem Fehlbetrag von 1,3 Millionen Euro bei der Grundsteuer B führten. Sollte das Urteil bestehen bleiben, müsste die Stadt alle 45.000 Steuerbescheide neu ausstellen und neue Bewertungsmaßstäbe einführen. Zwar sind noch Berufungen vor höheren Gerichten möglich, doch die Städte bereiten sich bereits auf mögliche Änderungen bis 2026 vor.
Das Gelsenkirchener Urteil setzt die Kommunen unter Druck, ihre Grundsteuersysteme zu reformieren. Borusseia Mönchengladbach und andere Städte müssen nun Rechtssicherheit herstellen, ohne die Wirtschaft übermäßig zu belasten. Ohne Gegenmaßnahmen könnte das Urteil zu Rechtsstreitigkeiten, sinkenden Investitionen und finanziellen Engpässen in den lokalen Haushalten führen.






