03 January 2026, 23:03

Hürth führt neue Hundesteuer ab 2026 mit klaren Regeln und moderaten Erhöhungen ein

Eine Abbildung eines Hundes mit Text auf der rechten Seite und auf der linken Seite ein Raum mit Lampen, Flaggen, Regalen, Sofas, Kleidung, Dekorationen, Menschen, Stühlen und verschiedenen anderen Gegenständen.

Hürth führt neue Hundesteuer ab 2026 mit klaren Regeln und moderaten Erhöhungen ein

Der Stadtrat von Hürth hat nach monatelanger Prüfung eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet. Die überarbeiteten Regelungen, die am 25. November 2025 beschlossen wurden, treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ersetzen ein veraltetes System, das seit dem Jahr 2000 immer wieder geändert worden war und einer grundlegenden Überarbeitung bedurfte, um zentrale Definitionen und Gebührensätze zu präzisieren.

Die novellierte Satzung präzisiert die Definition eines gemeinsamen Haushalts, um Schlupflöcher bei Steuerbefreiungen für mehrere Hunde zu schließen. Zudem führt sie klarere Vorschriften für als gefährlich eingestufte Hunderassen ein und passt diese an das Hundegesetz von Nordrhein-Westfalen an. Zwar bleiben die Gebühren für diese Hunde weiterhin höher, doch wurden die Sätze für den Besitz eines zweiten oder dritten gefährlichen Hundes leicht angepasst, um eine einheitlichere Regelung zu schaffen.

Die Steuersätze wurden moderat angehoben und bringen Hürth damit auf das Durchschnittsniveau der Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis. Die neuen Gebühren betragen 100 Euro für einen Hund, 132 Euro pro Hund bei zwei Hunden und 176 Euro pro Hund ab drei oder mehr Tieren. Besitzer gefährlicher Hunde zahlen 640 Euro für einen Hund, 740 Euro pro Hund bei zwei und 840 Euro pro Hund ab drei oder mehr Tieren. Trotz der Erhöhung liegen diese Sätze weiterhin unter den Höchstbeträgen vergleichbarer Städte. Eine wichtige Neuerung ist die Befreiung von der Steuer für zertifizierte Assistenzhunde, die darauf trainiert sind, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu unterstützen. Die Änderungen spiegeln die Bemühungen wider, das System zu modernisieren und dabei Fairness mit den finanziellen Erfordernissen in Einklang zu bringen.

Die neue Satzung gilt ab Beginn des Jahres 2026 und löst eine 25 Jahre alte Verordnung ab, die durch jahrelange Nachbesserungen lückenhaft geworden war. Mit klareren Definitionen, angepassten Gebühren und Ausnahmen für Assistenztiere strebt der Rat an, ein gerechteres und transparenteres System für Hundehalter in Hürth zu schaffen.