16 February 2026, 06:55

Kampf um Anerkennung: Frau klagt wegen psychogener Erblindung vor OVG NRW

Ein Schwarz-Weiß-Foto eines Mannes mit Brille und Robe, der an einem Schreibtisch mit einem Buch sitzt und ernst dreinschaut.

Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Frau klagt wegen psychogener Erblindung vor OVG NRW

Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft um die rechtliche Anerkennung ihrer psychogenen Erblindung – einer Störung, bei der der Sehverlust ohne körperliche Schäden an den Augen auftritt. Ihr Fall ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen gelandet, das am 27. Februar 2023 ein Urteil fällen wird. Streitpunkt ist, ob ihr Zustand die gesetzliche Definition von Blindheit erfüllt, obwohl medizinische Tests eine fast normale Sehschärfe auf dem einen und eine sehr gute Sehkraft auf dem anderen Auge zeigen. Die Frau hatte ihren Anspruch bereits 2018 vor dem Verwaltungsgericht Münster geltend gemacht und dabei finanzielle Unterstützung sowie einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Das Gericht wies ihre Klage ab, und durch Verzögerungen während der COVID-19-Pandemie zog sich das Berufungsverfahren weiter in die Länge. Ein Gutachter der Universität Tübingen untersuchte sie später und stellte Widersprüche zwischen ihren geschilderten Symptomen und den objektiven medizinischen Befunden fest. Zwar ergaben die Tests eine nahezu normale Sehschärfe auf dem rechten und eine starke Sehkraft auf dem linken Auge, doch das erstinstanzliche Gericht klärte nicht ab, ob sie tatsächlich an psychogener Erblindung leidet, ihre Beeinträchtigung übertreibt oder diese bewusst vortäuscht. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Anträge mit der Begründung ab, dass psychogene Erblindung – bei der ein Trauma den Sehverlust ohne organische Schäden auslöst – nach deutschem Recht nicht als gesetzliche Blindheit anerkannt werde. In anderen Bundesländern wie Bayern und Berlin-Brandenburg wurden ähnliche Fälle jedoch bereits als echte funktionelle Störungen eingestuft, wobei man sich auf die DSM-5-Kriterien für Konversionsstörungen, neuropsychologische Tests sowie den Ausschluss organischer Ursachen durch MRT- und EEG-Untersuchungen berief. Das OVG muss nun entscheiden, ob ihr Zustand den rechtlichen Maßstäben für Blindheit entspricht, die sich an der gemessenen Sehschärfe und nicht an psychologischen Faktoren orientieren. Eine Entscheidung wird unmittelbar nach der Verhandlung am 27. Februar 2023 erwartet. Das Urteil wird darüber bestimmen, ob die Frau Anspruch auf Behindertenleistungen und die rechtliche Anerkennung ihrer Erkrankung hat. Sollte es Bestand haben, könnte es Präzedenzfall für die Behandlung psychogener Erblindung in zukünftigen Fällen in ganz Deutschland werden. Zudem wird geklärt, ob psychologische Faktoren allein die gesetzliche Schwelle für Blindheit erfüllen können – selbst wenn Standard-Sehtests nur minimale Beeinträchtigungen zeigen.

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