23 December 2025, 15:18

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Menschen protestieren auf einer Straße mit Plakaten, mit Gebäuden, Bäumen, Laternenmasten und dem Himmel im Hintergrund.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Ein deutsches Gericht hat Klagen gegen die Räumung von Lützerath abgewiesen, einem Dorf in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Das Urteil bestätigte, dass Demonstranten kein Recht hatten, das Gelände des Energiekonzerns RWE zu betreten – trotz früherer Auseinandersetzungen mit der Polizei. Die Entscheidung fiel, nachdem Aktivisten geltend gemacht hatten, ihr Demonstrationsrecht sei eingeschränkt worden.

Lützerath war zu einem Symbol für Klimaproteste gegen die fossile Brennstoffförderung geworden. Das Dorf lag am Rand des von RWE betriebenen Tagebaus Garzweiler II. Anfang 2023 führten Räumungen zu Konflikten zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften.

Das Gericht in Münster stellte fest, dass sich Protestierende rechtmäßig auf einem nahegelegenen Gelände hätten versammeln können. Die Behörden hatten einen alternativen Ort für Kundgebungen bereitgestellt, sodass das Versammlungsrecht gewahrt blieb. RWE hatte die Grenzen des Tagebaus deutlich als unzugänglich gekennzeichnet, und eine allgemeine Anordnung machte klar, dass das Gelände nicht mehr für Versammlungen genutzt werden durfte. Die Richter urteilten, dass den Klägern ein berechtigtes rechtliches Interesse fehlte. Ihr Vorwurf, das Versammlungsrecht sei verletzt worden, wurde als unzulässig abgewiesen. Entscheidend war, dass Demonstranten nicht generell an Protesten gehindert wurden – nur nicht auf dem Privatgelände von RWE.

Das Urteil beendet ein Kapitel der Klimaproteste in Lützerath. Demonstranten dürfen sich weiterhin versammeln, allerdings nur außerhalb der ausgewiesenen Tagebaugrenzen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für künftige Streitigkeiten über den Zugang zu Protesten auf privatem Industriegelände.