KiBiz-Reform in NRW: Wüst signalisiert Kompromissbereitschaft bei frühkindlicher Bildung
Egbert PeukertWüst zeigt Bereitschaft für Kindergartenkompromiss nach scharfer Kritik - KiBiz-Reform in NRW: Wüst signalisiert Kompromissbereitschaft bei frühkindlicher Bildung
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen prüft die geplanten Reformen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) nach Kritik von freien Trägern erneut. Ministerpräsident Hendrik Wüst hat Signalbereitschaft gezeigt, über Änderungen am Gesetzentwurf zu verhandeln. Befürchtet wird, dass die aktuellen Pläne ohne Überarbeitung negative Auswirkungen auf die frühkindliche Bildung haben könnten.
Die KiBiz-Reformen zielen darauf ab, mehrere zentrale Bereiche zu verbessern: die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung, die Qualität der frühkindlichen Bildung, die Arbeitsbedingungen des Personals sowie die finanzielle Flexibilität der Träger. Ein neues "Kernzeitenmodell" soll zudem helfen, dem anhaltenden Fachkräftemangel in Kitas entgegenzuwirken.
Kritik kommt von verschiedenen Seiten, darunter der Freie Wohlfahrtsverband, der warnt, dass der aktuelle Entwurf die frühkindliche Bildung in der Region verschlechtern könnte. Auch der Dachverband der Elterninitiativen und das LWL-Landesjugendamt sind in die Diskussionen eingebunden. Familienministerin Josefine Paul erhielt zudem einen offiziellen Protestbrief, in dem Bedenken dargelegt werden. Wüst räumte ein, dass nicht alle Forderungen erfüllt werden können, obwohl zusätzliche Mittel für das System bereitgestellt wurden. Er sicherte jedoch zu, sich mit den Beteiligten auszutauschen und das Feedback zu prüfen, bevor der Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt wird. Das Gesetzgebungsverfahren steht noch am Anfang; die Reform soll zwar in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, aber erst zum Kita-Jahr 2027/28 in Kraft treten.
Die vorgeschlagenen KiBiz-Reformen werden vor einem weiteren Vorgehen nochmals bewertet. Den Akteuren wird die Möglichkeit gegeben, Stellung zu nehmen, und es könnten Anpassungen auf Basis des Feedbacks vorgenommen werden. Die endgültige Fassung des Gesetzes wird nach der Verabschiedung frühestens zum Kita-Jahr 2027/28 umgesetzt.