14 January 2026, 18:39

Landwirt behält Hoferben-Rechte trotz Pflichtteilsforderung in bar

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung eines Hofes in einem Feld, umgeben von Häusern, Bäumen und einem Himmel, mit der Aufschrift "Surgensburg, Deutschland - Landschaft eines Hofes".

Landwirt behält Hoferben-Rechte trotz Pflichtteilsforderung in bar

Ein Landwirt hat einen Rechtsstreit gewonnen und behält damit seine Rechte als Erbe eines Familienbetriebs – obwohl er zuvor einen Pflichtteilsanspruch in bar geltend gemacht hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil einer Vorinstanz auf und entschied, dass sein früheres Vorgehen seine Erbansprüche nach der Höfeordnung nicht verwirkt habe.

Der Streit begann, als der Landwirt nach dem Erbfall zunächst die Auszahlung seines Pflichtteils in Geld forderte. Das Landwirtschaftsgericht hatte urteilte, dass er dadurch seinen Status als Hoferbe verwirkt habe. Der BGH widersprach jedoch und stellte klar, dass die Geltendmachung eines Barpflichtteils nicht automatisch das unverzichtbare Erbrecht nach § 11 Höfeordnung (HöVO) aufhebe.

Das höchste Gericht befand, dass die Auslegung der Vorinstanz mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Erbverzichten im Widerspruch stehe. Zudem wies es die Argumentation zurück, das Verhalten des Landwirts sei missbräuchlich oder widersprüchlich gewesen. Vielmehr habe sein früheres Handeln keine Dritten in den Irrglauben versetzt, er werde auf seine Menschenrechte verzichten. Die Richter betonten, dass Erben nichtlandwirtschaftlicher Vermögenswerte nicht davon ausgehen könnten, dass frühere Schritte des Hoferben dessen Ansprüche auf den Hof ausschlössen.

Der BGH erklärte zudem, dass der Betrieb zum Zeitpunkt des Todes der Mutter des Landwirts als Ehegattenhof galt. Er bestätigte seinen fortbestehenden Status als Hoferbe nach dem Tod des Vaters und gab damit seinem Antrag auf eine förmliche Feststellung seiner Rechte statt.

Die Entscheidung stärkt die Rechtsposition des Landwirts als Hoferben und sichert seine Erbansprüche. Gleichzeitig setzt das Urteil einen Präzedenzfall: Die Forderung eines Pflichtteils in bar führt nicht automatisch zum Verlust der Ansprüche nach dem Höferecht. Der Fall wird nun an die Vorinstanz zurückverwiesen, die unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung weiter verhandeln muss.