Madrid verhängt Rekordstrafe von 80.800 Euro gegen Estadio Metropolitano wegen Lärmbelästigung
Egbert PeukertMadrid verhängt Rekordstrafe von 80.800 Euro gegen Estadio Metropolitano wegen Lärmbelästigung
Stadtrat von Madrid verhängt höchste Strafe 2025 wegen Lärmverstößen im Estadio Metropolitano
Der Stadtrat von Madrid hat die höchste Geldbuße des Jahres 2025 wegen Lärmbelästigung im Estadio Metropolitano verhängt. Der Bußgeldbescheid folgt auf übermäßige Lärmpegel, die während eines Konzerts der Band AC/DC gemessen wurden. Anwohner hatten wiederholt über Störungen durch Großveranstaltungen in der Arena geklagt.
Die Municipal Police registrierte während des nächtlichen AC/DC-Auftritts Schallpegel, die fünf bis zehn Dezibel über dem gesetzlich zulässigen Grenzwert lagen. Der Verstoß wurde als „sehr schwerwiegend“ eingestuft, was zu einer Strafe in Höhe von 80.800,80 Euro führte. Damit handelt es sich um die höchste Geldbuße, die 2025 für eine Veranstaltung im Stadion verhängt wurde, und eine der höchsten für eine Madrider Veranstaltungsstätte in den letzten Jahren.
Im Jahr 2025 führte die Stadt 29 Lärmkontrollen im Metropolitano durch. Bei vier davon wurden Verstöße festgestellt, während 14 Untersuchungen die vollständige Einhaltung der Vorschriften bestätigten. Weitere Strafen betrafen unter anderem ein Konzert von Imagine Dragons (500 Euro) und das Internationale Madcup-Jugendfußballturnier (180 Euro), bei denen jeweils eine Überschreitung des Grenzwerts um vier Dezibel vorlag.
Aufgrund anhaltender Beschwerden über Lärm und Verkehrsbelastung hat der Stadtrat Maßnahmen ergriffen, um die akustischen Auswirkungen zu verringern. Dazu gehören schallabsorbierende Paneele und Anpassungen an der Ausrichtung der Beschallungsanlage. Die Staatsanwaltschaft der Provinz Madrid prüft derzeit die Lärmproblematik im Stadion.
Die Strafe für das AC/DC-Konzert stellt eine bedeutende Maßnahme im Kampf gegen Lärmbelästigung dar. Die lokalen Behörden überwachen Veranstaltungen weiterhin genau und haben Schritte unternommen, um die Sorgen der Anwohner zu adressieren. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen noch.
