17 April 2026, 00:29

Neues bundesweites Baumschnitt-Verbot: Was jetzt für Gärtner und Kommunen gilt

Eine Person schneidet Baumblätter mit einer Gartenschere in einem Waldgebiet.

Neues bundesweites Baumschnitt-Verbot: Was jetzt für Gärtner und Kommunen gilt

Bundesweites Verbot zum Baum- und Strauchschnitt tritt in Kraft

Bald gilt bundesweit ein generelles Verbot für das Schneiden und Roden von Bäumen und Sträuchern. Vom 1. März bis zum 30. September sind Rückschnitt und Entfernung von Gehölzen streng eingeschränkt, um die Tierwelt zu schützen. Die Regelung soll brütende Vögel, Insekten und andere Tiere während ihrer aktivsten Monate bewahren.

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Die gesetzlichen Beschränkungen umfassen ein breites Spektrum an Tätigkeiten: Das Fällen, Auf-den-Stock-Setzen oder Entfernen von Bäumen, Hecken und Sträuchern ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind selten, können aber in begründeten Fällen – etwa bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit oder im öffentlichen Interesse – genehmigt werden, sofern die Unteren Naturschutzbehörden zustimmen.

Geplante Arbeiten bis zum 28. Februar müssen den Behörden weiterhin gemeldet werden, um mögliche Ausnahmen zu prüfen. Selbst außerhalb der Schutzzeit können größere Eingriffe wie das Fällen alter Bäume oder umfangreiche Rückschnittmaßnahmen eine vorherige artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.

Nicht alle Vegetationsarbeiten sind verboten: Zulässige Eingriffe nach §15 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie genehmigte Bauvorhaben mit minimalem Rodungsbedarf bleiben erlaubt. Unerlaubte Verstöße können jedoch hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Das Verbot gilt jährlich vom 1. März bis 30. September. Wer dringende Arbeiten durchführen muss, benötigt eine vorherige Genehmigung der Naturschutzbehörden. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen empfindliche Strafen.

Quelle