17 June 2026, 22:19

Niederländer nach jahrelanger Flucht wegen Feuerwerks-Schmuggels festgenommen

BPOL NRW: Bundespolizei nimmt 32-Jährigen während Grenzcontrols auf der A3 in Emmerich-Elten fest

Niederländer nach jahrelanger Flucht wegen Feuerwerks-Schmuggels festgenommen

Bundespolizisten nahmen am 20. August 2025 auf der Autobahn A3 einen 32-jährigen Niederländer fest. Die Kontrolle erfolgte am Rasthof Knauheide, wo die Beamten einen offenen Haftbefehl gegen den Mann entdeckten. Dieser war zuvor wegen des illegalen Imports von Feuerwerkskörpern nach Deutschland verurteilt worden.

Erstmals war der Mann im Dezember 2022 den deutschen Behörden aufgefallen. Bei einer Kontrolle in Waldsassen hatte er versucht, ohne die erforderliche Sprengstoffgenehmigung Feuerwerkskörper ins Land zu bringen. Diese Zuwiderhandlung führte zu einer Anklage nach dem deutschen Sprengstoffgesetz.

Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro oder alternativ eine 120-tägige Haftstrafe. Da der Mann die Strafe nicht zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft Weiden einen Haftbefehl gegen ihn.

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Am 20. August 2025 stoppten Bundespolizisten den Wagen des Niederländers, der in den Niederlanden zugelassen war, am Rasthof Knauheide. Er war über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist. Bei der Überprüfung legte er einen gültigen niederländischen Personalausweis vor, doch eine Abfrage bestätigte den bestehenden Haftbefehl. Die Beamten nahmen ihn umgehend fest und brachten ihn zur Dienststelle der Bundespolizei in Kleve zur weiteren Bearbeitung.

Am folgenden Morgen wurde der Mann dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den Haftbefehl zu vollstrecken.

Nun muss er die Konsequenzen seiner nicht gezahlten Geldstrafe tragen. Der Haftbefehl bleibt bestehen, und das Gericht wird über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Fall unterstreicht die Durchsetzung des deutschen Sprengstoffgesetzes bei grenzüberschreitenden Verstößen.

Quelle