NRW führt fiktives Ehegatteneinkommen bei Beamtenbesoldung ein – doch bringt es wirklich Vorteile?

Martina Siering
Martina Siering
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Ein altes Buch mit dem Titel "The Government of a Wife or, Wholom and Pleasant Advice for Married Men in a Letter to a Friend" ist geöffnet und zeigt eine Seite mit schwarzem Text.Martina Siering

NRW führt fiktives Ehegatteneinkommen bei Beamtenbesoldung ein – doch bringt es wirklich Vorteile?

Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine umstrittene Regelung für die Besoldung von Beamten eingeführt. Seit 2024 berücksichtigt das Land bei der Gehaltsberechnung ein fiktives Ehegatteneinkommen in Höhe von 538 Euro. Diese Anpassung erhöht zwar das rechnerische Einkommen der Beschäftigten, bringt ihnen aber keinen tatsächlichen finanziellen Vorteil.

Die Praxis ist nicht einzigartig: Die meisten deutschen Bundesländer ziehen ebenfalls ein fiktives Einkommen des Partners bei der Beamtenbesoldung heran. NRW hebt sich jedoch dadurch ab, dass Beschäftigte hier einen Antrag auf Befreiung stellen können – ein Verfahren, das Finanzminister Marcus Optendrenk als "sozialen Schutzmechanismus" bezeichnet. In anderen Ländern müssen Beamte dagegen formell Widerspruch einlegen, um die fiktive Anrechnung streichen zu lassen.

Rechtsexperten äußern jedoch Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Regelung. Kritiker argumentieren, dass das aktuelle Gesetz gegen rechtliche Grundsätze verstoßen könnte, auch wenn bisher keine abschließende gerichtliche Entscheidung vorliegt. Unterdessen prüft die NRW-Regierung das Antragsverfahren und könnte es in künftigen Novellen vereinfachen oder überarbeiten.

Anders als in anderen Bundesländern ermöglicht das NRW-Modell Beamten, präventiv einen Ausschluss zu beantragen, statt sie zu zwingen, die Berechnung im Nachhinein anzufechten. Diese Besonderheit hat eine Debatte über Gerechtigkeit und Verwaltungsaufwand ausgelöst.

Die Regelung bleibt vorerst in Kraft, doch ihr Bestand könnte sich ändern, sollten rechtliche Klagen erfolgreich sein. NRWs Ansatz unterscheidet sich von anderen Ländern durch das antragsbasierte Befreiungsverfahren. Die Behörden beobachten die Rückmeldungen weiter und könnten das Verfahren im Rahmen kommender Reformen anpassen.

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