NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillig und flexibel
Martina SieringRichter in NRW können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillig und flexibel
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald bis zum Alter von 69 Jahren arbeiten – wenn sie es wünschen. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der das aktuelle Renteneintrittsalter von 67 Jahren verlängert. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) unterstützt den Vorstoß und bezeichnet ihn als Schritt zu mehr Flexibilität im Justizsystem.
Anfang Juli hatte der Landtag die Regierung aufgefordert, Änderungen am Landesrichtergesetz vorzuschlagen. Derzeit müssen Richter in Nordrhein-Westfalen mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Möglichkeit einer Verlängerung. Der neue Entwurf sieht vor, dass sie ihre Amtszeit freiwillig um bis zu zwei Jahre verlängern können.
Sieben andere Bundesländer erlauben bereits ähnliche Regelungen. Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag weiter beraten. Limbach argumentiert, die Reform helfe dabei, erfahrene Richter im System zu halten.
Falls das Gesetz verabschiedet wird, erhalten Richter mehr Spielraum bei der Planung ihres Berufsausstiegs. Die Änderung bringt Nordrhein-Westfalen in Einklang mit der Praxis anderer Bundesländer. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag.






