Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause
Kreis Viersen macht Winterpause – Geänderte Öffnungszeiten
Die Kreisverwaltung Viersen bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Am Dienstag, dem 23. Dezember, endet der Publikumsverkehr bereits um 14 Uhr. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen und Fachbereichen sind ab dem 5. Januar wieder erreichbar.
Kreisverwaltung Viersen schließt über die Feiertage – Notdienste bleiben aktiv
Die Kreisverwaltung Viersen stellt ihren Betrieb vom 24. Dezember bis zum 2. Januar ein. Die meisten öffentlichen Dienstleistungen, darunter Ämter und Kultureinrichtungen, ruhen in dieser Zeit. Ausgenommen sind unverzichtbare Aufgaben wie der Winterdienst und die Notfallversorgung, die durchgehend aufrechterhalten werden.
Am Dienstag, dem 23. Dezember, schließen die Dienststellen des Kreises bereits um 14 Uhr. Betroffen von der Schließung sind unter anderem das Kreisarchiv, die Volkshochschule, die Verwaltung der Musikschule sowie die Außensstelle Kempen der Zulassungsbehörde. Auch das Niederrheinische Freilichtmuseum bleibt am 24. und 25. Dezember geschlossen.
Der Winterdienst läuft ohne Unterbrechung weiter. Die Bauhöfe des Kreises überwachen und räumen die Straßen bei Bedarf – bei Glatteis oder Schneefall bereits ab 3 Uhr morgens. Zum Einsatz kommen Streusalz und Sole aus lokalen Depots, wobei die Strecken in drei Hauptbezirke aufgeteilt sind. Bei starkem Schneefall steht zusätzlich ein weiteres Fahrzeug bereit. Für Notfälle bleibt die Kreisleitstelle Viersen durchgehend besetzt. Bürger können Umweltschäden unter der Rufnummer +49 2162 8195 100 melden. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollte zunächst die Polizei kontaktiert werden, die dann den Bereitschaftsdienst des Jugendamts alarmiert.
Nach der Pause nehmen die Dienststellen schrittweise den Betrieb wieder auf. Die Volkshochschule öffnet am 5. Januar; Anmeldungen zu Kursen sind bereits online unter www.kreis-viersen-vhs.de oder per E-Mail an [email protected] möglich. Die Verwaltung der Musikschule ist ab dem 2. Januar wieder erreichbar, der Unterricht startet am 7. Januar. Alle weiteren Kreisbehörden und -einrichtungen kehren ab dem 5. Januar zum regulären Dienst zurück.
Die Feiertagsschließung gilt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar, mit Ausnahmen für kritische Bereiche. Winterdienst und Notfalldienste bleiben während dieser Zeit voll einsatzbereit. Die meisten öffentlichen Ämter, Bildungseinrichtungen und Kulturstätten nehmen ihren Betrieb Anfang Januar wieder auf.