22 February 2026, 00:48

Rechtsstreit um Hofeigenschaft: OLG entscheidet über umstrittene Verfahrenskosten

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung eines Hofs in einem Feld, umgeben von Häusern, Bäumen und einem Himmel, mit der Beschriftung "Surgensburg, Deutschland - Landschaft eines Hofs".

Rechtsstreit um Hofeigenschaft: OLG entscheidet über umstrittene Verfahrenskosten

Ein Antrag eines Landwirts auf Streichung der Hofeigenschaft nach der Höfeordnung hat zu einem Rechtsstreit über die Verfahrenskosten geführt. Der Fall gelangte vor das Oberlandesgericht, nachdem untere Instanzen zu widersprüchlichen Bewertungen gekommen waren. Streitpunkt war, ob die Bemessung am Marktpreis oder am niedrigeren Einheitswert des Hofes auszurichten sei – ein seit Langem umstrittenes Thema im Agrarrecht.

Der Konflikt begann, als das zuständige Amtsgericht den Verfahrenswert auf 14.000 Euro festsetzte. Der Landesrechnungshof widersprach dieser Entscheidung und bestand stattdessen auf 185.400 Euro. Nach § 36 des Gerichts- und Notarkostengesetzes orientiert sich der Verfahrenswert in der Regel am Marktwert und nicht am geringeren Einheitswert – eine Auffassung, die einige Obergerichte bereits infrage gestellt haben.

Das Oberlandesgericht entschied schließlich zugunsten des ursprünglichen, niedrigeren Betrags. Es legte den Verfahrenswert auf 81.285 Euro fest, berechnet als zehn Prozent des Marktwerts. Die Richter begründeten dies damit, dass der verwaltungstechnische Aufwand für die Löschung der Hofeigenschaft den reduzierten Prozentsatz rechtfertige.

Obwohl die Beschwerde des Rechnungshofs als zulässig eingestuft wurde, konnte sie die Entscheidung nicht umstoßen. Das Gericht räumte ein, dass die rechtliche Debatte in Deutschland weitergehe, da länderspezifische Hofgesetze und regionale Urteile weiterhin voneinander abweichen. Bislang gibt es auch für 2026 keine bundesweit verbindliche Rechtsprechung, sodass ähnliche Fälle in anderen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werden können.

Das Urteil setzt den Verfahrenswert für die Streichung der Hofeigenschaft in diesem Fall auf 81.285 Euro fest. Gleichzeitig zeigt es die mangelnde Einheitlichkeit auf, mit der solche Fälle bundesweit bewertet werden. Ohne einen bundesweiten Standard werden Gerichte voraussichtlich weiterhin unterschiedliche Maßstäbe anlegen – je nach den jeweiligen Landesgesetzen.

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