Rechtswidrige Razzien in Menden: Staatsanwaltschaft rügt Ermittler scharf
Hans-Gerd JunkInterne Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Rechtswidrige Razzien in Menden: Staatsanwaltschaft rügt Ermittler scharf
Eine umstrittene Polizeiaktion in Menden hat scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft ausgelöst, nachdem im April die Wohnungen einer jungen SPD-Politikerin und eines Bekannten durchsucht wurden. Die Razzien wurden später vom Landgericht Arnsberg für rechtswidrig erklärt. Beide Beschuldigte bleiben zwar weiterhin unter Ermittlung, doch rechtliche Gegenwehr hat schwerwiegende Mängel in der Fallbearbeitung offenbart.
Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm hat nun das Vorgehen des zuständigen Ermittlers scharf verurteilt und den gesamten Prozess infrage gestellt.
Der Fall begann mit den Durchsuchungen im April, bei denen sowohl die Wohnung der jungen SPD-Politikerin als auch das Elternhaus eines Bekannten Ziel der Maßnahmen waren. Die Polizei beschlagnahmte dabei zwei USB-Sticks und ein Notizbuch von der Politikerin sowie einen Laptop und Sprühdosen von dem jungen Mann. Obwohl ein Staatsanwalt bereits im vergangenen Sommer die Rückgabe der Gegenstände anordnete, erhielt die Politikerin ihre beschlagnahmten Sachen erst kürzlich zurück.
Die junge Frau wehrte sich erfolgreich gegen die Durchsuchung und erreichte vor dem Landgericht Arnsberg eine Entscheidung, die die Maßnahme für rechtswidrig erklärte. Auch der Anwalt ihres männlichen Bekannten setzte später einen ähnlichen Beschwerdeerfolg durch. Dennoch befinden sich der beschlagnahmte Laptop und die Sprühdosen weiterhin in Polizeigewahrsam.
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat inzwischen den für den Fall verantwortlichen Ermittler scharf kritisiert. In einer Überprüfung stellte die Behörde fest, dass es keinen dringenden Anlass für ein sofortiges Einschreiten gab, und monierte, dass der zuständige Staatsanwalt die Akten vor dem Vorgehen gründlicher hätte prüfen müssen. Die Kritik kommt nach früheren Razzien im Februar 2026, die auf eine Aufhebung der Immunität im September desselben Jahres folgten. Öffentliche Reaktionen der Betroffenen oder ihrer Familien sind bisher nicht bekannt geworden.
Die Rüge des Generalstaatsanwalts wirft ernste Fragen zur Handhabung der Mender Graffiti-Ermittlungen auf. Zwar wurden die beschlagnahmten Gegenstände eines Beschuldigten inzwischen zurückgegeben, andere Beweismittel verbleiben jedoch bei der Polizei. Der Fall bleibt weiterhin offen, doch die juristischen Rückschläge und die offizielle Kritik haben Zweifel an der korrekten Durchführung der Ermittlungen geweckt.






