Schärfere Regeln für Nutztiertransporte: Wer jetzt ohne Genehmigung handelt, riskiert Konsequenzen

Klaus-Michael Jopich
Klaus-Michael Jopich
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Ein altes Buch mit einer Zeichnung einer Kuh, die einen Karren zieht, mit einem Baum im Hintergrund und dem Text "Einschränkung von Haustieren" auf der Seite.Klaus-Michael Jopich

Schärfere Regeln für Nutztiertransporte: Wer jetzt ohne Genehmigung handelt, riskiert Konsequenzen

Neue Vorschriften verschärfen Kontrollen beim gewerblichen Transport von Nutztieren in Deutschland

Eine zentrale Änderung sieht die Streichung der bisherigen Ausnahme von der Genehmigungspflicht für den Handel mit Wirbeltieren vor. Der Schritt folgt auf wiederholte Verstöße gegen Tierschutzstandards während des Transportes.

Die Behörden führen nun strengere Überprüfungen aller Beteiligten durch, die mit dem Kauf, Verkauf oder Transport von Rindern und anderen Tieren befasst sind. Wer Tiertransporte organisiert, trägt die volle Verantwortung für das Wohl der Tiere während der gesamten Reise.

Nach dem aktualisierten Gesetz müssen gewerbliche Händler vor dem Umgang mit Wirbeltieren eine offizielle Genehmigung einholen. Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) verlangt den Nachweis von drei Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und geeignete Einrichtungen. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie keine einschlägigen Vorstrafen haben, über ausreichend Fachwissen verfügen und Unterkünfte vorhalten, die den Tierschutzvorgaben entsprechen.

Gerichte, darunter der Bundesgerichtshof (BGH), prüfen Anträge nun gründlicher, bevor sie Genehmigungen erteilen. Inspektionen, Sachverständigengutachten und der Nachweis früherer Regelkonformität sind zwingend vorgeschrieben. Werden die Haltungbedingungen als unzureichend bewertet oder liegen frühere Verstöße vor, werden Genehmigungen häufig entzogen.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat diese Position bekräftigt. Es urteilte, dass kein Handel mit Nutztieren ohne vorherige behördliche Genehmigung stattfinden darf. Selbst wenn Transport-unternehmen die Vorschriften einhalten, bleibt der Auftraggeber des Transportes rechtlich verantwortlich. Dazu gehört auch die Auswahl der Spediteure und die Festlegung von Transport-bedingungen, die den Tierschutz gewährleisten.

Durch den Wegfall der Genehmigungs-ausnahmen müssen nun alle gewerblichen Nutztierhändler vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis einholen. Die strengere Durchsetzung soll Verstöße gegen den Tierschutz während des Transportes verhindern. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln liegt letztlich bei demjenigen, der den Transport in Auftrag gibt – nicht nur bei den Spediteuren.

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