14 January 2026, 18:44

Schweinehalter kämpfen im Januar mit Meldefristen und neuen Biosicherheitsregeln

Zwei Schweine mit Ohrmarken liegen nebeneinander in einem Stall, mit einer Metallstange rechts und einem unbestimmten Objekt im Hintergrund.

Schweinehalter kämpfen im Januar mit Meldefristen und neuen Biosicherheitsregeln

Deutsche Schweinehalter stehen zu Jahresbeginn vor einem arbeitsintensiven Start: Gleich mehrere Meldefristen müssen sie einhalten. Zwischen dem 1. und 31. Januar sind sie verpflichtet, wichtige Daten in verschiedene Systeme einzugeben – darunter Bestandszahlen, Antibiotika-Einsatz und Meldungen an den Tierseuchenfonds.

Selbst Betriebe, die am 1. Januar keine Schweine halten, müssen eine Nullmeldung abgeben, um den Verlust von Subventionen zu vermeiden. Die jährliche Hektik umfasst alles – von Biosicherheitskontrollen bis hin zu verpflichtenden technischen Bewertungen im Rahmen von Tierschutzprogrammen.

Bis zum 15. Januar müssen alle Schweinehalter ihren jährlichen Bestandsbericht über das HI-Tier-System einreichen. Die Meldung muss die Tierzahlen vom 1. Januar widerspiegeln – unabhängig davon, ob der Betrieb überhaupt Schweine hält. Bei Versäumnis der Frist drohen finanzielle Strafen oder der Entzug von Fördergeldern.

Parallel dazu verlangt die Antibiotika-Datenbank (TAM) von den Landwirten, dass sie zwischen dem 1. und 14. Januar Produktionsarten und Bestandszahlen für die zweite Jahreshälfte 2025 melden. Dabei gelten bestimmte Meldegrenzen: 250 Tiere für Mastferkel und Mastschweine sowie 85 Tiere für Zucht- oder Saugferkel. Auch hier ist eine Nullmeldung Pflicht, selbst wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden. Beim Tierseuchenfonds variieren die Fristen je nach Bundesland; die Stichtage liegen im Januar, die Abgabefenster schließen sich zwischen dem 17. und 31. Januar. Anders als beim HI-Tier-Bestand konzentriert sich dieses Verfahren auf die Finanzierung von Seuchenprävention.

Ab dem 1. Januar verschärft das QS-System zudem die Biosicherheitsvorgaben. Betriebe müssen nun individuelle Risikobewertungen durchführen, um die neuen Standards zu erfüllen. Gleichzeitig stehen Teilnehmer des Programms Initiative Tierwohl (ITW) vor der jährlichen Überprüfung von Stallklima und Tränkwassersystemen, um die Einhaltung der Tierschutzanforderungen sicherzustellen.

Der erste Monat des Jahres bringt für Schweinehalter eine Welle an Verwaltungsaufgaben mit sich. Die Meldungen an HI-Tier, TAM und den Tierseuchenfonds müssen fristgerecht erfolgen, um Compliance und Fördergelder nicht zu gefährden. Gleichzeitig passen sich die Betriebe an strengere Biosicherheitskontrollen und Tierschutzbewertungen an, die durch aktualisierte Branchenprogramme vorgegeben werden.