Solingen gedenkt zwei Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag mit stillem Marsch
Hans-Gerd JunkSolingen gedenkt zwei Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag mit stillem Marsch
Gedenkmarsch zum zweiten Jahrestag des Solinger Brandanschlags
Heute findet ein Trauermarsch statt, um an den zweiten Jahrestag des Brandanschlags von Solingen zu erinnern. Die Veranstaltung ehrt die vier Opfer, die ums Leben kamen, als ein Feuer in einem Wohnhaus in der Grünewalder Straße wütete. Überlebende und Angehörige werden sich mit rund 100 Teilnehmenden dem Zug anschließen, der vom Stadtzentrum zur ausgebrannten Immobilie führt.
In den frühen Morgenstunden des 25. März 2024 hatte der damals 39-jährige Daniel S. das Mehrfamilienhaus vorsätzlich in Brand gesteckt. Bei dem Feuer kamen eine junge Familie mit drei Mitgliedern ums Leben, acht weitere Personen wurden verletzt. Ein Paar mit seinem Kleinkind überlebte, indem es aus einem Fenster im dritten Stock sprang – dabei erlitt die Familie schwere Verletzungen.
Daniel S. wurde wegen der Tat zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Doch zwei Jahre später warten Opfer und Angehörige immer noch auf Entschädigungsleistungen. Das Bundesamt für Justiz verlangt den Nachweis, dass die Tat aus staatfeindlicher Gesinnung, Antisemitismus oder Rassismus motiviert war – Kriterien, die in diesem Fall nicht erfüllt sind.
Das überlebende Paar hat mittlerweile einen Antrag auf Unterstützung nach dem deutschen Opferentschädigungsgesetz gestellt. Gleichzeitig haben es die in Bulgarien lebenden Eltern der getöteten Familie schwer, einen sogenannten Schockschaden (psychisches Trauma) nachzuweisen, um Anspruch auf Hilfe zu erhalten. Die Opferberatung Rheinland begleitet weiterhin die Betroffenen der Tragödie.
Der Gedenkmarsch wird vom Stadtzentrum aus zur Brandstelle führen. Zwar sind die juristischen Verfahren abgeschlossen, doch kämpfen Überlebende und Angehörige weiterhin um finanzielle Unterstützung. Ohne die Erfüllung strenger Auflagen bleibt vielen der Zugang zu Entschädigungen verwehrt.






