08 June 2026, 08:18

Stadtverwaltung NRW lehnt Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtverwaltung NRW lehnt Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat ab

Die Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Die Beschwerden waren von Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie dem AfD-Stadtverbandssprecher Bodo Gilz eingereicht worden und richteten sich gegen das mathematische Verfahren zur Sitzvergabe. Die Behörden erklärten die Einsprüche aufgrund fehlerhafter juristischer Argumentation für unzulässig.

Die Einsprüche waren gemäß dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetz eingereicht worden, das es Wählern oder Parteien ermöglicht, Wahlergebnisse innerhalb eines Monats nach deren Bekanntgabe anzufechten. Der Wahlprüfungsausschuss prüfte die Beschwerden zunächst, stellte jedoch fest, dass sie rechtlich nicht haltbar waren. Laut Verwaltung stützten sich die Einsprüche auf Ratsgeschäftsordnungen, die für Streitigkeiten über die Sitzverteilung nicht anwendbar sind.

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Die Einsprechenden hatten eine erneute Überprüfung des Berechnungsverfahrens gefordert. Die Stadt bestätigte jedoch, dass die angewandte Methode den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Der nächste Schritt erfolgt in der konstituierenden Sitzung des Rates, in der die neu gewählten Vertreter den Prüfprozess offiziell einleiten werden. Anschließend wird der Rat nach einer ersten Bewertung über die Einsprüche entscheiden.

Die Ablehnung der Einsprüche bedeutet, dass die aktuelle Sitzverteilung vorerst bestehen bleibt. Die endgültige Entscheidung des Rates, die nach der ersten Sitzung erwartet wird, wird zeigen, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden. Bis dahin gilt der Bescheid der Verwaltung, und das Wahlergebnis bleibt wie bekannt gegeben in Kraft.

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