Streit um teure Medikamente: Laumann und Streeck uneins über Behandlungen bei Hochbetagten
Egbert PeukertStreit um teure Medikamente: Laumann und Streeck uneins über Behandlungen bei Hochbetagten
Ein Streit ist zwischen dem Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, und dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck, über den Einsatz teurer Medikamente bei hochbetagten Patienten entbrannt. Laumann wies Streecks jüngste Kritik zurück und betonte, dass medizinische Entscheidungen in den Händen von Ärzten und nicht von Politikern liegen sollten.
Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob kostspielige Arzneimittel an Patienten über 80 Jahre vergeben werden sollten – insbesondere dann, wenn deren Kosten-Nutzen-Verhältnis infrage steht. Streeck, Gesundheitsexperte der CDU, hatte sich für strengere, rechtlich verbindliche Richtlinien ausgesprochen, um bestimmte hochpreisige Behandlungen in der letzten Lebensphase einzuschränken. Er argumentierte, dass nicht alle älteren Patienten zwangsläufig von solchen Medikamenten profitierten – angesichts ihrer hohen Preise.
Laumann lehnte diese Position entschieden ab. Er verwies darauf, dass bereits bestehende Regelungen diese Entscheidungen steuerten, und warnte davor, dass sich Politiker in eine "rein medizinische Angelegenheit" einmischen sollten. Seine Äußerungen fallen in eine Zeit, in der die nationale Diskussion über die Gesundheitsausgaben seit 2020 an Intensität gewonnen hat – nicht zuletzt wegen der durch die COVID-19-Pandemie gestiegenen Kosten.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt das Thema 2023, als der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmte onkologische Medikamente für Patienten über 80 Jahre einschränkte. Begründet wurde dies mit ungünstigen Kosten-Nutzen-Bewertungen, konkret mit inkrementellen Kosten-Effektivitäts-Verhältnissen (ICERs) von über 100.000 Euro pro qualitätsadjustiertem Lebensjahr (QALY). Patientenschutzorganisationen wie die Deutsche Krebshilfe kritisierten diese altersbasierten Beschränkungen seitdem als diskriminierend. Gleichzeitig drängt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) auf strengere Neubewertungen im Rahmen des AMNOG-Verfahrens, was die Kluft zwischen ethischen Bedenken und Haushaltszwängen weiter vertieft.
Medien wie Der Spiegel und die FAZ berichteten ausführlich über den Konflikt und hoben die Spannung zwischen gerechtem Zugang zu Behandlungen und der finanziellen Tragfähigkeit des Gesundheitssystems hervor. Bis 2025 bleibt die Debatte ungelöst – ein klarer Konsens, wie diese widerstreitenden Prioritäten in Einklang zu bringen sind, ist nicht in Sicht.
Der Dissens zwischen Laumann und Streeck spiegelt tiefere Gräben in Deutschland wider, wenn es um die Finanzierung des Gesundheitswesens und Patientenrechte geht. Vorerst gelten die bestehenden Regelungen als Maßstab für medizinische Entscheidungen, doch der Druck nach klareren Vorgaben – oder gar Reformen – wird voraussichtlich anhalten.






